Ex-freund gibt sachen nicht zurück...

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich weiss kann die Polizei dir da helfen an deine Sachen zu kommen, informier dich doch mal bei der Polizei oder geh zum Anwalt.

Momheart  25.09.2011, 23:13

Danke für den Stern!!!

Und Kopf hoch, du kriegst deine Sachen wieder!

GFliebtDich  25.09.2011, 23:21

So? Davopn hab ich noch nie gehört. Aber es klingt so schön: Polizei räumt aus der Wohnung. na bis dahin bist du durch paar Instanzen...

das lohnt Geld und Material nicht.

P.S.: siehe meine antwort:

GrafLukas  26.09.2011, 10:03
@GFliebtDich

Welchen Sinn hat es eigentlich, eine Frage zu stellen und gleich die allererste Antwort mit "Hilfsreichste Antwort" auszuzeichnen, nur weil sie einem in den Kram passt? Das ist doch eine zivilrechtliche Streitigkeit, da hat die Polizei erst mal wenig mit zu tun. Du kannst und solltest ihm eine Frist setzen, die Sachen herauszugeben, am Besten schriftlich, damit du später was in der Hand hast. Und ja, du kannst auch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen, aber die Polizei darf ihm die Sachen deshalb nicht wegnehmen. Die können mal bei ihm vorbeigehen und fragen, was los ist, aber einen Durchsuchungsbeschluss wird es wohl nicht geben, dafür ist die Sache nicht bedeutend genug.

Warum zahlst du eigentlich Geld für einen Internetstick, den du nicht nutzt?

Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit. Da ist die Polizei in den meisten - wenn nicht sogar in allen - Bundesländern nicht für zuständig.

Du musst ihm eine Frist setzen - 14 Tage -, Dir deine Sachen vor Ort herauszugeben. Sollte er dir nicht gestatten, Deine Sachen abzuholen oder Sachen zurückhalten, musst Du dein Recht einklagen.

Bei einer Klage ist immer zu berücksichtigen, dass Du als Kläger in der Regel deinen Anspruch beweisen musst.

Ein Rechtsanwalt wird Dir sicher gerne mit Rat und Tag zur Seite stehen.

schreiben an ihn mit fristsetzung zur herausgabe der sachen,keine reaktion dann zum anwalt und klage auf heraugabe der sachen einreichen.achtung wenn ihr euch während der beziehung gemeinsamen etwas angeschafft habt geht das je zur hälfte.stick einfach sperren lassen.die 40 euro mußt du trotzdem zahlen,aber er hat nix mehr davon (kleine rache,das du macht hast)

Ich habe einmal in einem solchen Fall Anzeige wegen "Unterschlagung" erstattet. Allerdings sollte die Sachlage klar sein (Eigentumsnachweis pp).

polizei: strafantrag wegen unterschlagung.