Einwohnermeldeamt verweigert Anmeldung des Wohnsitzes?
Hallo, ich komme gerade ziemlich angepisst vom Einwohnermeldeamt zurück. Folgende Situation: mir wurden heute die Schlüssel meiner Wohnung übergeben. Der Möbelwagen kommt aber erst in 4 Tagen, solange lebe ich noch in einer anderen Wohnung in Untermiete. Als ich nach 1h warten dann dran kam, wurde ich gefragt, ob ich bereits umgezogen wäre. Ich sagte, dass ich gerade die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen habe, aber noch ein paar Tage in einer anderen Wohnung (also das mit der Untermiete) wohnen werde, da die Möbel wie gesagt erst später kommen. Daraufhin hat mir die Dame die Anmeldung verweigert, da ich ja noch nicht endgültig dort wohne! In meinem Selbstverständnis ist es doch so, dass ich, solange ich Miete zahle, auch dort wohne! Ich habe ja auch die Schlüssel schon und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Mein Name steht schon am Briefkasten und überall.
Ich versicherte der Dame, dass ich in wenigen Tagen endgültig einziehen werde, warum sollte ich mich denn sonst da anmelden? Das war ihr alles egal und dann fragte ich, wie sie das denn nachprüfen will? Ich hätte ja lügen können... Daraufhin hat sie mir gedroht, dass sie irgendwelche Amtspersonen (oder Briefe) bei mir vorbeischicken wolle und wenn ich dann nich da sei oder auf die Briefe nicht reagiere (keine Ahnung, hab das nich mehr genau im Kopf), dann werde ich von Amtes wegen abgemeldet!
Ich frage mich: Ist diese Drohung überhaupt rechtens? Ich hätte ja heute auch wirklich einziehen können und dann hätte ich ja am Sonntag nach Hause fahren können zu meinen Eltern. Dann wäre ich zwar schon umgezogen, aber trotzdem nicht anzutreffen und könnte somit auch auf nix reagieren, wenn die Dame hätte nachprüfen wollen, ob ich auch wirklich schon umgezogen bin.
Ich halt die ganze Sache für einen hochgradigen Schwachsinn und zweifle die Äußerungen von der Dame massivst an. Scheint wohl ne Art Paragraphenreiterei und Schikane zu sein. Wem schade ich damit, wenn ich mich bereits jetzt ummelde? Dass ich mich nicht ummelden kann, bevor der Mietvertrag gültig wird, das verstehe ich ja...
Darf man mir wirklich wegen sowas die Anmeldung verweigern? Darf man mich wirklich von Amtes wegen abmelden nur weil ich in der Wohnung nicht anzutreffen bin?
Wäre euch sehr dankbar für Antworten! :) Gerne auch juristischer Natur.
5 Antworten
Laut BMG MUSS man sich bis spätestens 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung ummelden. Nach Einzug und nicht vorher.
"Nach dem Umzug muss man sich am neuen Wohnort anmelden"
Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/nach-dem-umzug-ummelden-nicht-vergessen.html
Allerdings hätte sich diese Mitarbeiterin kundenfreundlicher verhalten sollen. Man sollte sich auch nicht scheuen, nach ihrem Vorgesetzten zu fragen, um ihm von "bevorzugten Beratung" und ihrer Drohung zu berichten.
Beruhige dich wieder und fülle das Anmeldeformular für die Anmeldung aus und gehe nach deinem Umzug wieder dorthin. In meiner Stadt zieht man eine Nummer beim Bürgeramt, vielleicht hast du ja Glück und gerätst an eine freundlichere und verständnisvollere Mitarbeiterin.
In Deutschland regelt man das durch die Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung.
Geh nochmal hin, nimm deinen Mietvertrag mit. Da steht nämlich das Einzugsdatum drin. Und wen die gute Dame wieder einen schlechten Tag hat, geh zum Vorgesetzten. Ruhig und sachlich bleiben.
da du dort noch nicht wohnst, kannst du dich auch dort noch nicht anmelden. ist nunmal so!