darf die ex-frau allein vom kindesunterhalt leben?

4 Antworten

Solange der betreuende Elternteil das Kind nicht vernachlässigt, ist das "legal".

Der unterhaltspflichtige Elternteil hat kein "Mitspracherecht", wie der betreuende Elternteil den gezahlten Kindesunterhalt verwendet, letzterer ist darüber auch nicht Auskunft oder Rechenschaft pflichtig.

Sollte das Kind vernachlässigt werden, muss der unterhaltspflichtige Elternteil sich an das Jugendamt/ Familiengericht wenden, um eine mögliche "Zweckentfremdung" des Unterhaltes zu unterbinden....

Zumindest sind alle Versuche von Zahlvaetern, den Unterhalt nur noch zweckgebunden (Kind) zahlen zu wollen und die eine Offenlegung gefordert haben, wie die Gelder verwendet werden, vor Gericht klaeglich gescheitert.

Und der Mietanteil des Kindes ist ja auch vom Unterhalt zu zahlen.

Ich bin mir auch nicht sicher, wie du genau wissen kannst, wie die Finanzen in dem Haushalt der Ex geregelt sind. Vielleicht bekommen sie ja auch Hartz IV und du weisst es nur nicht. Das muessen sie ja auch nicht sagen. Vielleicht hat er so viel Erspartes/Einnahmen, dass ihnen kein Hartz IV zusteht und sie beide von seinem Erspartem leben?

Irgendwie scheinen sie ja aber zu leben. Wenn es eindeutige Anzeichen gibt, dass die Interessen der Kinder total zu kurz kommen, dann wuerde ich einen Besuch beim Jugendamt anraten, aber ansonsten sehe ich wenig Chancen, was dagegen zu unternehmen.

Das ist legal! Wenn es besser klappen soll, muss gearbeitet werden.

Nein, meines Wissens nach ist dies absolut nicht in Ordnung. Das Geld steht allein für das Kind. Persönlich sollte man zunächst abschätzen, welche Auswirkungen ein mögliches Eingreifen hätte. Sicher wird es auch zu einer Stresssituation für das Kind kommen. Ich weiß nicht ob das Kind durch zu wenig Geld leidet, welches eben für andere Dinge ausgegeben wird. Letztlich würde ich persönlich mich jedoch für ein Eingreifen entscheiden. Die erste Möglichkeit welche Du ergreifen könntest, wäre der Weg zum Jugendamt. Folglich wird es zu einem Gespräch beider Parteien kommen. Das Kind wird einzeln angehört werden, falls dies erforderlich ist. Meiner Erfahrung nach ist diese Möglichkeit die sanftere, die Erfolgschancen sind jedoch hierbei eher fraglich. Die härtere Möglichkeit wäre der rechtliche Weg, gehe zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Es muss auch nicht zu einem gerichtlichen Eingreifen kommen, evtl. findet man durch die Vermittlung des Anwalts eine Lösung, rechtliche Formulierungen können häufig Wunder bewirken. Ich würde mich für diese Möglichkeit entscheiden. Suche zunächst für einen Beratungstermin einen Anwalt auf. Welche Möglichkeiten dieser in Betracht ziehen wird kann ich nicht abschätzen, da ich in einem anderen Rechtsgebiet studiere. Außerdem fehlen einige Zusatzinformationen. Zusätzlich wäre es jedoch erforderlich, dass Du die Situation nachweisen kannst, d.h. Du müsstest das Ganze beweisen können. Dies gestaltet sich häufig schwierig. Ein Beratungstermin bei einem Anwalt würde ich sicher ausmachen, letztlich kann man das weitere Vorgehen immer noch verändern. Ich hoffe ich konnte Dir eine Idee geben - LG