darf die arge meinen vermieter kontaktieren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

solange die miete an dich gezahlt wird und du diese an den vermieter weiterleitest dürfen sie das nicht

Selbstverständlich kann und darf die ARGE deinen Vermieter kontaktieren - das wird sie auch tun, denn es gibt einen Fragebogen, den der Vermieter ausfüllen muss, damit von der ARGE die Miete übernommen werden kann.

Dazu gehören Fragen, wie: Wann war die Wohnung das erstemal bezugsfertig?

Wurde sie mit öffentlichen Mitteln gebaut usw.

Also alles Fragen, die eben nur der Vermieter beantworten kann. Du solltest also der ARGE zuvor kommen und deinem Vermieter reinen Wein einschenken.

Mach dir aber keine Sorgen - kündigen darf dir der Vermieter nicht, nur weil du jetzt ALG II erhälst. Und wenn du zu dem Zeitpunkt als du den Mietvertrag unterschrieben hast noch deinen Job hattest, ist es auch keine arglistige Täuschung, auf die sich der Vermieter sonst berufen könnte.  

Kommt drauf an, wenn die Arge die Miete an den Vermieter überweist weiß er es,wenn du die Betriebskostenabrechnung erhälst,und du den Vermieter Vertröten musst weil die Arge deinen Antrag auf Kostenübernahme Prüft, weiss er es auch,also lass es ihm ruig Wissen desswegen wirste nicht gleich gekündigt werden können

Ja das darf sie den die Arge zahlt für dich die Miete. Aber ruhig Blut. Meist kontaktieren Sie nicht weil im Vertrag meist alles korrekt steht.

 

Aber TIPP: ich würde deinem Vermieter trotzdem die Wahrheit sagen.

ja. natürlich können die das. aber du sagst doch, dass du gearbeitet hast, als du den mietvertrag abgeschlossen hast. dein vermieter kann dich nicht jetzt einfach vor die tür setzen nur weil du arbeitslos geworden bist

danke für die schnelle antwort,

vor die tür setzen sicher nicht,ich zahle ja pünklich die miete  aber für den sind alle vom amt  bezuschussten asozial und es ist mir einfach unangenehm wenn er das erfährt. warum können die ihn ansprechen, aus dem mv geht doch alles hervor und die mietzahlungen sehen sie auf dem kontoauszug?