Kann Mieter Gebäudeversicherung mitbestimmen

7 Antworten

Dein Vermieter kann bestimmen, welche Gebäudeversicherung er wählt, ja.

Aber er ist an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, wenn er die Kosten auf die Mieter umlegen will.

Vereinbarung der Umlage der Kosten vorausgesetzt, muss sich der Vermieter nach dem "Wirtschaftlichkeitsprinzip" richten, diese Pflicht hat er. Das heißt aber nicht, dass er die günstigste wählen muss, da spielen auch viele andere Faktoren rein wie Länge der geschäftlichen Beziehung, Versicherungsumfang, Vertragslaufzeit etc. . Im Grunde hat der Mieter da nicht mitzureden, es sei denn, es ist ein eklatanter Verstoß gegen dieses Prinzip erkennbar...

Der Vermieter darf die Versicherungen umlegen, für die dies mietvertraglich vereinbart ist...

Eine Wohngebäudeversicherung muss man als Hauseigentümer abschließen, für den Fall, dass etwas passiert. Und er muss dazu sicher nicht den Mieter befragen,ob dieser mit der Wahl der Versicherungeinverstanden ist oder nicht. Glas sollte schon dabei sein. Oder meinst du, es ist günstiger eine getrennte Glasversicherung abzuschließen? Die meisten Versicherungen bieten das im Paket an.

Darf ich als Mieter mitbestimmen bei welcher Versicherung, oder darf der Vermieter alleine eine Versicherungsgesellschaft aussuchen und muss er dann die günstigste wählen? kann er auch nach belieben die Versicherungsart auswählen (hier ist das Glas mit dabei)?

Der Mieter hat kein Mitbestimmungsrecht, aber er kann auf die Wirtschaftlichkeit hinweisen.

Hier sehe ich jedoch kein Anhaltspunkt, da das günstigste nicht immer das Beste ist und gerade bei Versicherungen gibt es ao viele kleine Einzelheiten,

MfG

johnnymcmuff

Wieso sollte der Mieter mitbestimmen dürfen? Du würdest dir doch auch nicht vorschreiben lassen, wo du dein Eigentum versicherst, oder?