Alg 2 kontoauszüge von 6 Monaten nachträglich?
Ich habe soeben einen Brief der Arge bekommen, nachdem ich meinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe. Nun wollen sie zusätzlich (warscheinlich auf Verdacht, welcher jedoch nicht begründet ist) abschließende Angaben zu Einkommen aus selbständiger Tatigkeit von Februau 2010 bis August 2010 mit jeweiliger BWA und lückenlosen, ungeschwärzten Kontoauszügen. Nun habe ich nachgeschaut, leider finde ich keinen Gesetzestext-in dem steht, ob die für diesen Zeitraum die Auszüge etc. verlangen dürfen. Sind nicht eigentlich 3 Monate üblich? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, zumal in jedem Bundesland anscheinend die Gesetze anders sind.(Sachsen wäre mein Bereich) Danke!
11 Antworten

Also, als Unternehmer mußt Du sowieso alle Deine Belege aufbewahren, dies gilt besonders für Kontoauszüge
Nun hast Du für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten Deine abschließende EKS eingereicht, die ARGE hat bis zu ZWEI Jahre Zeit, diese nun zu prüfen.
Der Sachbearbeiter will nun zur Prüfung analog zur EKS die lückenlosen Auszüge sehen - ja das ist rechtens
Und im übrigen auch nicht schädlich, denn als Unternehmer hast Du auch Kosten, die Du mit den Auszügen belegen kannst.
Also: Zweitschrift von der Bank holen - brauchst Du eh fürs Finanzamt und künftig besser Ordnung halten :-)

Die erste Frage wäre von mir jetzt: Hattest Du in dem genannten Zeitraum irgendwelche Einkünfte aus einer Tätigkeit?
Zumindest die Forderung nach lückenlosen und ungeschwärzten Kontoauszügen ist nicht berechtigt. Es geht die ARGE nämlich gar nichts an, wenn Du z.B. auf Karte einen Lebensmittelkauf vorgenommen hast. Du hast also das Recht, auf Kontoauszügen Ausgaben zu schwärzen.

Das dürfen sie. Liegt im Ermessen der Sachbearbeiter, ob sie für 6 Monate oder weniger die Kontoauszüge haben wollen. Solange Du ALG II kriegst, können sie die einsehen. Und bewilligt wird ja immer für 6 Monate. Gruß, q.

Nur bei begründetem Verdacht und dann heißt es immer noch v o r l e g e n! Also keine Kopien zum "sammeln" in die ARGE reichen! Außerdem ungeschwärzte Auszüge zu fordern ist unrechtmäßig und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz). Aber zu diesem Thema und zu alen anderen Fragen um Harzt IV empfehle ich das "Gebetsbuch" der "Hartzer": Leitfaden ALG II/Sozialhilfe, ISBN 3-932246-78-0 oder im Internet unter Tacheles-Sozialhilfe.de

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