Darf der Vermieter nach Vertragsschluss eine mündliche Zusage revidieren?

4 Antworten

Vermutlich steht im Vertrag irgendwo ziemlich am Schluss "mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen," oder "Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform."

Im Vertrag steht, Du bekommst einen Stellplatz. Du hast einen. Thema erledigt, oder Du hast Zeuge.

Dann kannst Du klagen. Klage- und Kostenrisiko für 20 Meter weniger Weg zum Parkplatz, oder einen etwas breiteren, oder beides.

Skimo 
Fragesteller
 05.11.2015, 08:29

Das Problem ist nicht, dass er weiter weg ist, sondern, dass er ungünstig gelegen ist, sodass das Einparken sehr schwierig ist, vor allem, wenn der Nachbar hinter uns vor uns da ist und sein Auto abstellt.
Aber ich verstehe das Problem.
Trotzdem werde ich mich nochmal beschweren.

bester Parkplatz

Ist dieser Begriff denn irgendwo definiert?

Was ist der "beste Parkplatz", der den Du am besten empfindest, der Hausmeister, der Vermieter, Herr X vom ADAC oder....?

Überlege doch einmal genau was Euch da wirklich zugesagt wurde - etwas Bestimmtes ist das nicht. Einen parkplatz habt Ihr bekommen und damit besteht seitens des Vermieters kein Vertragsbruch.

Skimo 
Fragesteller
 05.11.2015, 07:54

Naja, es gibt da durchaus Unterschiede.
Der ursprünglich zugesagte Parkplatz war deutlich breiter, er war direkt neben der Haustür und man konnte gut einparken (so wie auf einem Supermarkt-Parkplatz).

Der jetzige Parkplatz ist recht schmal und zudem muss man seitlich einparken. Das ist natürlich erheblich umständlicher und schwieriger.

Wir haben nun den Mietvertrag unterschrieben (hier ist nur von "Parkplatz" die Rede, nicht welcher genau).

Hier könnte man davon ausgehen, dass die ursprünglich mündlich getroffene Zusage durch den Mietvertrag bereits wieder revidiert worden ist.

Mündliche Abreden vor Aushandlung eines Mietvertrages sind eigentlich wertlos, da eine abschließende Vereinbarung durch den Mietvertrag erfolgt.

Habt Ihr bei der Aushandlung nicht darauf bestanden, dass der genaue Stellplatz schriftlich fixiert wird, habt Ihr Pech gehabt.

(hier ist nur von "Parkplatz" die Rede, nicht welcher genau)

Genau das hätte man tun sollen, im Mietvertrag die genaue Lage festhalten

Skimo 
Fragesteller
 05.11.2015, 07:45

Aber hat nicht rein rechtlich zunächst auch eine mündliche Aussage Gewicht?
Könnte man ihr nicht sagen, dass das Betrug ist?
Ich werde mich heute in jedem Fall noch beschweren bei ihr.

peterobm  05.11.2015, 07:48
@Skimo

kein Betrug, hättest auf genaue Beschreibung im MV bestehen müssen, so hast du keinen Anspruch