Darf der Vermieter die Zimmerbelegung in der Mietwohnung bestimmen?

5 Antworten

Ich kenne keinen § im Mietrecht, der eine Schlafgelegenheit in der Küche regelt. Daher sage ich mal (vorsichtig) nein.

Das Thema Schimmel ist und wird wohl ewiger Streitfall zwischen Vermietern und Mietern bleiben.
In den meisten aktuellen Mietvertragsvordrucken des Haus und Grund (Vermieterverein) ist aufgeführt, dass der Mieter für "ausreichende Belüftung und Beheizung" der Mieträume zu sorgen hat. Andererseits hat ein Vermieter ebenfalls die Pflicht, (gesundheitsschädigende) Mängel, wie Schimmelbefall, auf seine Kosten zu beseitigen. 
Was die "mangelhafte Dämmung" anbelangt, so ist fraglich, ob das als Mangel und ggf. Mietminderungsgrund anzuerkennen ist.

Grundsätzlich kann ich nur jedem Mieter raten, in den Mieterschutz einzutreten und in solchen Fällen diesen dann auch zu beanspruchen.

Nein, das darf er nicht.

Ist aber auch ungewöhnlich, in der Küche zu schlafen. Gehts nirgendwo anders?

hirsch87 
Fragesteller
 20.11.2015, 18:36

Wie gesagt... is in 2 Teile... kleiner Küchenbereich, abgetrennter schlafbereich... wenn dus sieht würdest du denken das muss so sein;) haben die 2 sich aber selbst so gemacht

albatros  21.11.2015, 17:51

Schon mal was von Wohnküche gehört?

beangato  21.11.2015, 17:54
@albatros

Sogar schon drin gesessen ;) - hatte meine ehemalige Schwiegermutter. Da stand aber kein Bett drin.

Die Nutzung der vermieteten Wohnräume wird einzig und allein vom Mieter bestimmt. Sollt ihr nun die Luft anhalten? Ist doch himmelschreiender Unsinn, was der Vermieter erzählt

Wenn Vermieter den Mietern die Schuld am Schimmelbefall in die Schuhe schieben wollen, dann muss selbst das Schlafen dazu herhalten. Eine völlig unsinnige Behauptung, nach der den Mietern das Atmen in den Räumen ebenfalls zu verbieten wäre. 

Aber hier sind nach andere Fragen zu klären. Die Mängelmeldung de Mieter hat den Vermieter zur Besichtigung der Wohnung veranlasst. Die Schimmelursache wurde nicht wohl nicht festgestellt bis auf den Schmarren mit der Atemluft. Gab es noch andere Mängel? Ist eine Mietminderung geboten?

hirsch87 
Fragesteller
 20.11.2015, 18:49

Ja da läuft auch Wasser ins Dach und alles... die Wohnung ist fast gar nicht gedämmt... es geht eigentlich nur um die Tatsache das er die Raum Nutzung vorschreiben will

Gerhart  20.11.2015, 18:58
@hirsch87

Die Nutzung der Zimmer kann er nicht vorschreiben.

In gewissen Grenzen hat der Vermieter zumindest in soweit Rechte an seinem Eigentum, als dass er auf zweckbestimmte Nutzung der Räumlichkeiten bestehen darf. Und eine Küche ist nun mal wie ein Bad kein geeigneter Schlafraum. ( zumindest wenn es um "regelmässige Fehlnutzung" geht )

Auch bei möglicher Überbelegung einer Wohnung hätte er Mitspracherechte.

Das nur am Rande, denn die eigentliche Ursache der Schimmelbildung bleibt im Zweifelsfall ausbleibender Klärung von den jeweiligen Seiten notfalls durch ein Sachverständigengutachten abzuklären.

Der Mieter wird dementsprechend auf Mängel an der Bausubstanz / Isolierung etc. plädieren, der Vermieter würde dementsprechend die sachgemässe Nutzung der Mietsache durch die Mieter hinterfragen. ( u.A. Heiz- / und Lüftungsverhalten, Nutzung und Wohnungsbelegung )

Und dass in Bad und Küche Wasserdampf entsteht, das liegt auf der Hand. Aber genauso schnell wird man da aber auch intensiv lüften, denn Wasserdampf führt in der Regel auch unmittelbar zu sichtbarem Beschlag kühler Flächen wie Fenster und Fliesen. Das ist aber etwas anderes als langfristig zu hohe Luftfeuchte durch Atmen und schwitzen.

Holt Euch mal ein Hygrometer für ein paar Euro und überwacht die relative Luftfeuchtigkeit in den Räumen. Ein guter Mittelwert läge in etwa zwischen 50-60 %. ( natürlich steigt er beim baden und kochen kurzzeitig mal merklich an )

albatros  21.11.2015, 17:50

zu hohe Luftfeuchte durch Atmen und schwitzen

Was schlägst du vor? Nicht mehr atmen und schwitzen, dazu kurz mal vor die Haustür, oder was? Überleg mal, was du da geschrieben hast ...

Parhalia  23.11.2015, 15:13
@albatros

Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass ich wegen Atmen und schwitzen dem Fragesteller irgendeine Schuldzuweisung unterstelle. Eventuell sollte ich mal "meinen" argumentativen Hintergrund dahingehend präzisieren, dass pro erwachsener Person aber durchaus selbst im Winter dadurch etwa 1,5 - 2,5 Liter pro Tag in die Raumluft eingetragen werden können. Ein mittelgrosser Hund und ein Kind zusammen nochmals in etwa diesen Wert. Zzgl. Kochen und Körperpflege kann da doch schon einiges an Feuchtigkeitseintrag pro Tag und in Relation zu Raum- Volumen und Temperatur zusammenkommen. Das nur allgemein zu Deinem Einwand @albatros.

Und im gesamten Verlauf meiner Antwort wirst Du vermutlich klar erkannt haben, das ich im Bezug auf die Fragestellung keiner Partei eine "Schuld" oder "Zuspruch" erteile. Ganz im Gegenteil dazu nannte ich lediglich Argumente der möglichen Ursachen seitens des Mieters ( bauliche Mängel ) oder des Vermieters ( Fehler beim Heizen / Lüften oder ggf. Überbelegung im Bezug zur Wohnungsgrösse )

Und deshalb empfahl ich dem Fragesteller zunächst einmal ein Hygrometer zur allgemeinen Überprüfung der Luftfeuchte und ggf. ein Sachverständigengutachten bei starken / eindeutigen Indizien auf  Baumängel.

Und käme es zum Rechtsstreit mangels Klärung, so müssten beide Parteien ihre Argumente jeweils halt stichhaltig untermauern können.