Darf der Postbote ein Päckchen einfach in den Hausflur ablegen?

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Grundsätzlich hat der Zusteller seine Sendung hinter der ersten abschließbaren Tür abzuliefern. Problem ist nur - er benötigt für ein Päckchen keine Unterschrift. Wie willst Du also im Zweifel nachweisen, wo der Zusteller seine Sendung ab-geliefert hat? Behauptet der Zusteller nun, er hätte Dir die Sendung an Deiner Tür übergeben - wie willst Du das Gegenteil beweisen?

Rockuser  01.04.2017, 21:51

Das ist völliger Blödsinn, was Du da schreibst. Der Haushalt muss ausreichen Geschichten Raum für Briefe und Päckchen zur Verfügung stellen, ( Großer Briefkasten) sonnst darf die Sendung vor den Eingang gelegt werden. Bei Paketen ist das ein ganz anderer Schnack.

derhandkuss  01.04.2017, 21:58
@Rockuser

Bevor Du (!!) Unsinn schreibst - informiere Dich bitte!

Ich habe als gelernte Fachkraft täglich mit der Zustellung von solchen Sendungen zu tun. Pariert der Zusteller nicht, weil er solche Sendungen einfach vor die Tür legt, bekommt der Paketdienst eine Abmahnung. Was meinst Du wohl, wie schnell der Zusteller da korrekt tätig wird!

Rockuser  01.04.2017, 22:15
@derhandkuss

Ich habe leider keine Ahnung, wo Du deine Weisheit gestohlen hast. Zumindest nicht bei der deutscheren Post.

 Sonnst schick doch mal einen link. über die Übergabe von Päckchen bei deinem Unternehmen. eventuell wechsle ich dann den Zusteller bei Päckchen.

derhandkuss  01.04.2017, 22:25
@Rockuser

Die Fläche, in der der Paketdienst seine Sendungen ablegen "darf", muss vom Empfänger verschließbar, also nur den Empfänger zugänglich sein. Und das ist keinesfalls der Hausflur in einem Mehrfamilienhaus!

Wo Du Deine Weisheit gestohlen hast, der Zusteller dürfe irgendwo seine Sendungen deponieren, wo jeder Zugriff auf die Sendung hat, ist mir leider ebenfalls schleierhaft.

destinyy  02.04.2017, 12:13
@Rockuser

Wenn ich mich noch recht entsinnen kann, dann muss man alle Arten von Sendungen so hinterlegen, dass sie nur vom Empfänger selbst entnommen werden darf. D.h. wenn der Briefkasten zu voll ist, dann muss auch mal eine Briefsendung an die Filiale gesendet werden - was ich in meiner Ausbildung damals auch durchaus oft gemacht habe.

Der Postbote ist dafür zuständig, dass er sie sicher (z.B. in einem Briefkasten) hinterlegt und falls die Sendung dann entwendet wird,dann ist das nicht mehr Schuld des Postboten, sondern des Empfängers. Aber wurde die Sendung vor die Tür gelegt, weil das Päckchen/Waren-/Briefsendung zu groß für den Briefkasten ist, dann muss beim Empfänger geklingelt werden oder man gibt es bei einem Nachbar ab (aber da muss man auch wieder aufpassen bei welchem Nachbar - manche verstehen sich und manche eben nicht (keine Unterschrift nötig)).

Tl;dr: derhandkuss hat recht.

Nur Pakete (höheres Porto) werden persönlich zugestellt.

Oje - das könnte ich gewesen sein.

Ich bin nun seit einer Woche bei der Post... und das hab ich bei einem Päckchen gemacht, dass mir nicht so arg wertvoll vorkam... war so eine HIPP-Werbung oder so etwas... und es war in einem Hochhaus, wo man nur mit einem Schlüssel reinkommt... Es könnte also nur von Leuten weggenommen werden, die in diesem Haus wohnen oder zu Besuch kommen...

Die Wahrscheinlichkeit ist also gering - aber es könnte passieren... 

Werde es wohl in Zukunft vorerst nicht mehr machen, da unsere Gesellschaft und unser System noch nicht bereit für so etwas zu sein scheint?

Das darf er nur, wenn du eine Abstellerlaubnis unterschrieben hast.

Ist das Paket weg, hat er ein Problem.

Midgarden  01.04.2017, 21:38

Es war kein Paket, sondern höchstens ein Päckchen

Und das war tatsächlich ein Päckchen und keine Bücher- oder Warensendung?

Jenny4407 
Fragesteller
 01.04.2017, 22:01

Es war sogar eine Briefsendung

Hoegaard  01.04.2017, 22:10
@Jenny4407

"Sogar"? Dann hast DU dafür zu sorgen, dass die in deinen Briefkasten passt.

Jenny4407 
Fragesteller
 02.04.2017, 10:38

Wie soll ich das machen wenn der Briefkasten zu klein ist?