Darf der Opa seinen Enkel adoptieren, als Vaterersatz?

7 Antworten

Die Frage ist, warum du das alles so offiziell machen willst. Dich für das Kind einsetzen, ihm beistehen und es in seiner Entwicklung begleiten kannst du doch auch, wenn du "nur" Opa bist. Vielleicht möchte deine Tochter später einen neuen Partner heiraten oder mit ihm zusammenleben. Dann wäre es doch hinderlich, wenn der Opa offiziell mehr zu sagen hätte als der "neue Papa".

Es ist jetzt ja schon 5 Jahre her, aber geht es nun oder nicht? Mich würde das nämlich auch sehr interessieren :-) Generell muss ja (leider) der Erzeuger zustimmen solange nicht §1748 Abs 4 BGB zutrifft. Aber zum Schutz und er Absicherung des Kindes könnte es ja gut sein, dass der Opa als Vaterersatz adoptiert (wir wohnen auch zusammen und der Kleine ist tgl sehr gerne mit Opa zusammen)

Adoption durch Großeltern

Die Großeltern wollten das nichteheliche Kind ihrer 21-jährigen Tochter adoptieren. Die Kindesmutter war damit einverstanden. Gleichwohl verweigerten die Gerichte durch alle Instanzen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.

Die erforderliche Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn die Adoption dem Wohl des Kindes dient und die begründete Erwartung besteht, dass sich zwischen den Annehmenden (Adoptiveltern) und dem Kind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Gerade bei einer Großeltern-Enkel-Adoption sind hieran strenge Anforderungen zu stellen.

Die Gerichte sahen im vorliegenden Fall die Gefahr von Konflikten, wenn das Großelternverhältnis in einen quasi künstliches Elternverhältnis umgewandelt wird. Ausschlaggebend war insbesondere, dass die leibliche Mutter auch künftig in der Nähe ihrer Eltern und damit des Kindes wohnen bleiben wollte. Unter diesen Umständen erschien es mehr als zweifelhaft, dass die Großeltern zu ihrem adoptiertem Enkelkind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis aufbauen konnten. Auf das Einverständnis der Kindesmutter kam es demnach nicht an.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 03.11.1995 5 W187/956 FamRZ 1996, 895

http://www.adoption.de/info_urteile.htm

Joap das geht

wenn die Großeltern nicht zu alt sind, ginge dass. Ansonsten können sie auch eine Pflegschaft übernehmen, wenn es nötig ist.

jumba  10.06.2010, 13:49

nein geht nicht, daran hat die mutter laut aussage der ts überhaupt kein interesse. wenn der vater die einwilligung zur adoption gibt, ist das thema durch und erledigt. das vater-kind-rechtsverhältnis erlischt sowie alle familiären bindungen zur bio-familie.