Darf der Gerichtsvollzieher in die Schränke gucken!

8 Antworten

Wenn der GV einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat, also zu dir kommt wg. einer offenen Forderung, dann darf er wenn der Bettrag nicht beglichen werden kann, pfänden. Hierzu darf er sich umschauen und den "Kuckuck" kleben. Natürlich darf er da auch nach Schmuck und Bargeld suchen.

joa, er würde schon skeptisch werden wenn du sagst : ,, neinnnn ". Wenn die Polizei dabei ist darf er das also mit einem Beschluss.

Nee,die gucken in einen Raum und wenn da kein Gold auf dem Boden in der Mitte des Raums liegt geht er wieder.

Wenn man Schulden hat und der Gerichtsvollzieher kommt, darf der auch Sachen pfänden, die in Schränken stehen :)

Mal ein Tip..:Wenn du sachen hast pc oder gold oder was auch immer...leg die beim nachbarn unter erstmal^^

talladin  10.01.2013, 15:01

Wird nur blöd wenn es irgendwann raus kommt ^^ Ist zwar recht unrealistisch aber wer weiß... das wäre Betrug und nicht grade billig wenn eine EV abgegeben werden muss.