Darf der Gerichtsvollzieher in die Schränke gucken!
Hab im Fernsehen mal eine Reportage gesehen +über Gerichtsvollzieher die angeblich in jederSchränke gucken dürfen. Stimmt dass??? Oder nicht??? Kommt es darauf an ob der Gerichtsvollzieher einen gültigen Amtsausweis bzw. einen unterschriebenen Gerichtliche Vollmacht vom Richter besitzt??? Und wenn er dass nicht hat? Also ab wann darf der Gerichtsvollzieher in die Schränke gucken und ab wann nicht???? Bitte nur die die es genau wissen!!! Keine Vermutungen!!!!
8 Antworten
Wenn der GV einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat, also zu dir kommt wg. einer offenen Forderung, dann darf er wenn der Bettrag nicht beglichen werden kann, pfänden. Hierzu darf er sich umschauen und den "Kuckuck" kleben. Natürlich darf er da auch nach Schmuck und Bargeld suchen.
joa, er würde schon skeptisch werden wenn du sagst : ,, neinnnn ". Wenn die Polizei dabei ist darf er das also mit einem Beschluss.
Nee,die gucken in einen Raum und wenn da kein Gold auf dem Boden in der Mitte des Raums liegt geht er wieder.
Wenn man Schulden hat und der Gerichtsvollzieher kommt, darf der auch Sachen pfänden, die in Schränken stehen :)
Mal ein Tip..:Wenn du sachen hast pc oder gold oder was auch immer...leg die beim nachbarn unter erstmal^^
Das wäre Vollstreckungsvereitelung und kein Betrug.
Wird nur blöd wenn es irgendwann raus kommt ^^ Ist zwar recht unrealistisch aber wer weiß... das wäre Betrug und nicht grade billig wenn eine EV abgegeben werden muss.