Wann wird aus meiner Strafakte alles endgültig gelöscht?
Im Jahre 2001/02 bin ich aufgrund von zweier Delikten verurteilt worden. Beim ersteren hatte ich wegen schweren Menschenhandel eine 3 jährige Bewährungsstrafe bekommen. Unmittelbar danach habe ich einen versuch zu einem Diebstahl unternommen. Da ich mich aber beim Geschädigten ( Bmw Autohaus) persönlich entschuldigt habe, war der Richter gnädig und verdonnerte mich nicht. Jetzt , ettliche Jahre später , als mich mein Gewissen plagte und ich Nachts nicht mehr ruhig schlafen konnte, kam mir die Idee ,ein Führungszeugnis zu beantragen. Da steht also drin dass ich bis 2013 nicht Wählbar bin. Wenn ich das jetzt richtig interpretiere bedeutet das wohl: Ich kann mich nicht bspw als Bürgermeister aufstellen lassen oder anderweitig in der Politik aufstellen lassen. Meine bedenken ist eher eine andere. Ich habe Verwandtschaft in Australien. Diese möchte dass ich Sie besuche. Jetzt befürchte ich aber, das der Australische Zoll mich nicht einreisen lässt. Am liebsten würde ich sogar Auswandern und einen neuanfang zu starten .ich bin mittlerweile schon 41. Möchte meine Vergangenheit hinter mir lassen. Was erwartet mich nun? Würde mich über quallifizierte Antworten sehr freuen. Bitte keine Vermutungen!!!
8 Antworten
Man muß hier 2 Fristen (bzw. Register) unterscheiden:
a) das (normale) Führungszeugnis:
Hier beträgt die Tilgungsfrist für das o.g. Urteil 15 Jahre seit Urteilsdatum. [§ 34, Abs. 1, Nr. 2 iVm. Abs. 2 BZRG]
b) das Bundeszentralregister (nur für Gerichte,StAen, bestimmte andere obere Behörden einsehbar):
Hier beträgt die Frist in dem o.g. Fall 25 Jahre seit Urteilsdatum [§ 46, Abs. 1, Nr. 3 iVm. Abs. 3 BZRG]
Sollte eine erneute Verurteilung nach mehr als 15 Jahren erfolgen, würde auch die alte Sache (die dann ja eigentl. schon getilgt wäre im Führungszeugnis) wieder mit aufgenommen, solange bis auch das neue Urteil seine Tilgungsreife (zw. 3 und 10 Jahren, wenn es kein Sexualdelikt ist) erreicht hat. [ § 38, Abs. 1 BZRG]
Gleiches gilt analog für das Bundeszentralregister [§ 47, Abs. 3 BZRG]
Gruß
Taimanka
Vielen Dank für deine Antwort.
es gibt für fast alles sogenannte tilgungsfristen... ein mal was das führungszeugnis angeht und dann was eintragungen in so nem bundeszentralregister angeht, - wende dich am besten an einen anwalt - und nimm die unterlagen mit. irgendwann haste auch wieder ne "weisse weste" -
Vielen Dank für deine Antwort.Ist Nett von dir mir etwas Hoffnung zu machen
Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können. Quelle: http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ__node.html?__nnn=true#doc257952bodyText7
Vielen Dank für deine Antwort.
Eine Strafakte sind keine Punkte in Flensburg, die spätestens nach 5 Jahren gelöscht werden. Eine Strafakte wird nie gelöscht.
Sie können zwar Ihren Anwalt dies bezüglich konsultieren, doch ich sehe keine Möglichkeit eine wirklich "saubere Weste" wieder zu erlangen.
Wenn Du keine Ahnung hast wieso Antwortest Du dann?
Kannst vergessen, mit dem Vorstrafenregister kommst du niemals in Australien rein! In Japan, China,Korea... brauchst du es auch garnicht erst versuchen. Die Einträge bleiben dein Leben lang für den Zoll sichtbar. Ich spreche aus Erfahrung hab ein BTM verstoß in den 90ern gehabt und darf die Kangoroos nicht sehen, obwohl meine Schwester in Australien lebt.