Wann wird aus meiner Strafakte alles endgültig gelöscht?

8 Antworten

Man muß hier 2 Fristen (bzw. Register) unterscheiden:

a) das (normale) Führungszeugnis:

Hier beträgt die Tilgungsfrist für das o.g. Urteil 15 Jahre seit Urteilsdatum. [§ 34, Abs. 1, Nr. 2 iVm. Abs. 2 BZRG]

b) das Bundeszentralregister (nur für Gerichte,StAen, bestimmte andere obere Behörden einsehbar):

Hier beträgt die Frist in dem o.g. Fall 25 Jahre seit Urteilsdatum [§ 46, Abs. 1, Nr. 3 iVm. Abs. 3 BZRG]

Sollte eine erneute Verurteilung nach mehr als 15 Jahren erfolgen, würde auch die alte Sache (die dann ja eigentl. schon getilgt wäre im Führungszeugnis) wieder mit aufgenommen, solange bis auch das neue Urteil seine Tilgungsreife (zw. 3 und 10 Jahren, wenn es kein Sexualdelikt ist) erreicht hat. [ § 38, Abs. 1 BZRG]

Gleiches gilt analog für das Bundeszentralregister [§ 47, Abs. 3 BZRG]

Quelle: http://www.juraforum.de/forum/strafrecht-strafprozessrecht/loeschung-einer-vorstrafe-im-strafregister-43163

Gruß

Taimanka

Vielen Dank für deine Antwort.

es gibt für fast alles sogenannte tilgungsfristen... ein mal was das führungszeugnis angeht und dann was eintragungen in so nem bundeszentralregister angeht, - wende dich am besten an einen anwalt - und nimm die unterlagen mit. irgendwann haste auch wieder ne "weisse weste" -

Vielen Dank für deine Antwort.Ist Nett von dir mir etwas Hoffnung zu machen

Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können. Quelle: http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ__node.html?__nnn=true#doc257952bodyText7

Vielen Dank für deine Antwort.

Eine Strafakte sind keine Punkte in Flensburg, die spätestens nach 5 Jahren gelöscht werden. Eine Strafakte wird nie gelöscht.

Sie können zwar Ihren Anwalt dies bezüglich konsultieren, doch ich sehe keine Möglichkeit eine wirklich "saubere Weste" wieder zu erlangen.

Wenn Du keine Ahnung hast wieso Antwortest Du dann?

Kannst vergessen, mit dem Vorstrafenregister kommst du niemals in Australien rein! In Japan, China,Korea... brauchst du es auch garnicht erst versuchen. Die Einträge bleiben dein Leben lang für den Zoll sichtbar. Ich spreche aus Erfahrung hab ein BTM verstoß in den 90ern gehabt und darf die Kangoroos nicht sehen, obwohl meine Schwester in Australien lebt.