Hat man Anspruch auf Urlaub in den Schulferien?

7 Antworten

Ich würde hier den Betriebsrat mal ansprechen.

Pauschal den Urlaub ablehnen finde ich auch etwas sehr merkwürdig, zumal ja nicht ständig immer alle Kollegen weg sind.

Hallo,

Ich kenne mich gesetzlich nicht damit aus, jedoch kann ich schon nachvollziehen, dass der Chef dann den Leuten mit Kindern den Vortitt gibt. Er schmettert ja deine Urlaubsanträge nicht grundlos ab, sondern weil wahrscheinlich schon genug andere Kollegen mit Kindern da Urlaub beantragt haben. Und da diese ja wirklich nur die Schulferien haben, um mit ihren Kindern gemeinsam Zeit zu verbringen, finde ich es auch gut, dass dein Chef das unterstützt. Oder wenn jemand kleinere Kinder zuhause hat (z.b. Grundschüler), ist es natürlich umso besser, wenn dann die Mutter oder der Vater auf die Kinder aufpassen kann...

Außerdem ist in der heutigen arbeitstüchtigen Welt ein bisschen Familienzeit auch mal schön. Ist zwar ärgerlich für dich, aber vllt waren die anderen auch schneller und naja, Familie ist ja schon wichtig...

Wenn du frei an Weihnachten und Ostern willst, kannst du ja selbst Kinder in die Welt setzen ;) :P

Ne Spaß, aber rede vllt nochmal mit ihm. Oder plane deine nächsten Ferien halt kurz nach den Osterferien oder so... Dein Chef hat ja auch Interesse daran, das Geschäft nicht 2 Wochen zumachen zu müssen, weil jeder im Urlaub ist.

LG Cecfra

Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern haben tatsächlich Vorrang vor kinderlosen Arbeitnehmern. Wenn ich mir so überlege, wie eng das alleine schon in den Sommerferien wird, wenn 10 AN für wenigstens 14 Tage Urlaub haben wollen, kann ich deinen Chef voll und ganz verstehen, daß du keinen Urlaub während der Ferien bekommst.

Allerdings darf er dich nicht vollständig ausschließen, wenn es um Weihnachten, Silvester und Ostern geht. Da solltest du mal den Betriebsrat bemühen.

Die Ablehnung in den Sommerferien geht allerdings vollumfänglich in Ordnung.

Sprich mit dem Betriebsrat. Meiner Meinung (und Erfahrung nach) hast du in größeren zeitlichen Abständen auch Anrecht auf Urlaub in der Ferienzeit. Dein Partner könnte ja z.B. eine Lehrerin sein - und die kann nur in den Schulferien verreisen.

Die generelle Verwehrung des Urlaubs eines Ledigen während der Schulferien ist unzulässig; wenn mehrere Urlaubsanträge für den gleichen Zeitraum vorliegen, muß der ArbG eine Entscheidung treffen; hierbei sind betriebliche aber auch soziale Gründe zu berücksichtigen.

Dabei können die Urlaubsmöglichkeiten des Partners oder der Kinder (Schulferien), das Alter und die Anzahl der Kinder, die bisherige Urlaubsgewährung, das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, erstmaliger und wiederholter Urlaub im Kalenderjahr und die Erholungsbedürftigkeit (etwa nach einer Erkrankung) eine Rolle spielen.

Stehen dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers aber weder dringende betriebliche Belange noch die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Mitarbeiter entgegen, muss der Arbeitgeber den Urlaub bewilligen.