Gibt es ein Recht auf Kopie vom genehmigten Urlaubsantrag?

5 Antworten

Schau einfach in deine Personalakte nach, da wird sie abgelegt und du darfst jederzeit Einsicht haben

Da es Teil deiner Personalakte ist, hast du jederzeit Einsichtsrecht.

Hallo,

dazu wirst du vermutlich wenig im Bundesurlaubsgesetz finden.

Du darfst jederzeit in deine Personalakte Einsicht nehmen, wo diese abgelegt ist. Allerdings kann dir der AG untersagen, Kopien der Inhalte der Persoakte zu machen. Du darfst allerdings die Einsicht unter Anwesenheit einer betriebsfremden Person nehmen, die dann bezeugen könnte, dass ein genehmigter Antrag vorliegt, falls dieser plötzlich verschwindet...

Wie begründet der Chef denn, dass du für einen dich betreffenden Vorgang keine Kopie bekommst? Vielleicht kann man ihn mal vorsichtig darauf hinweisen, dass dies nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahme geeignet ist...

Sollte es mit der Wertschätzung der Mitarbeiter in der Firma eh nicht weit her sein, könnte das ein weiteres Zeichen sein, sich auf dem Markt umzuschauen.

LG, Chris

TIBERI0N 
Beitragsersteller
 25.09.2018, 19:31

Früher bekamen wir eine Kopie, dann kam der neue Chef von einer anderen Stelle und bei ihm wure das wohl immer schon ohne gemacht. Das ist auch die Begründung außerdem wird darauf verwiesen das es noch nie Probleme deswegen gab, angeblich auch nicht auf seiner alten Stelle. Das stimmt auch nur fühlt man sich einfach wohler beim Buchen und Planen wenn man zur Sicherheit etwas in der Hand hat. So dramatisch das wir uns andere Arbeit suchen ist es nicht, abgesehen davon können wir uns auch nicht beschweren.

Funfroc  26.09.2018, 09:58
@TIBERI0N

Wenn es doch sowieso keine Probleme gibt, dann stellt um so mehr die Frage, was das Problem daran sein soll, eine Kopie zu erhalten.

Den Chef kostet das 2 Cent Kopierkosten und bringt ihm einen beruhigten Mitarbeiter, der gerne zur Arbeit kommt...

Das ist das kleine 1x1 in jedem Führungskräfteseminar, dass dein Chef offensichtlich nicht besucht hat... und wenn dann nur körperlich.

Genehmigte Urlaubsanträge müssen Schriftlich dem Arbeitnehmer übergeben werden. Damit er auch weis wann und wie lange er Urlaub hat oder ob sein Anspruch evtl. Wegen Firmeninternen Problemen nicht genehmigt wurde.

https://www.juraforum.de/lexikon/urlaubsgenehmigung

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