Falschaussage, was droht mir?

9 Antworten

Du hast nichts zu befürchten, da du dich bei einer Aussage nicht selbst belasten musst. Dieses Recht steht dir zu. Gibt natürlich Einschränkungen, beispielsweise darfst du andere nicht wissentlich falsch belasten. Aber wenn alles so abgelaufen ist, wie in deiner Fragestellung, hast du dich nicht strafbar gemacht.

Allerdings sollte dir klar sein, dass Falschaussage relativ schnell durch die Ermittlungsbehörden aufgedeckt werden können. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wird entsprechend nachgehakt. Hier hast du allerdings wieder das Recht, die Aussage zu verweigern, falls du dich selbst belasten würdest.

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Fragesteller
 16.03.2018, 11:22

Sagen wir es mal so, ich hab niemand anderen Verdächtig und ich hab auch keine anderen Sachen erzählt. Ich wollte nur nichts mit der Sache zu tun haben, was ich auch gesagt hatte: das ich ihn nicht persönlich kenne und nicht wusste das er mit sowas zu tun hat.

ThinBlueLine  16.03.2018, 11:23
@ichwerdefragen

Rein mit dieser Aussage machst du dich nicht strafbar.

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Fragesteller
 16.03.2018, 11:26

Okay, vielen Dank für deine Hilfe!

Ist eine Falschaussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft strafbar?

Nein. Zumindest machen Sie sich nicht wegen des Aussagedelikts der falschen uneidlichen Aussage strafbar, wenn sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft falsch aussagen, oder bestimmte Dinge verschweigen.

§ 153 StGB bestraft nämlich insbesondere nur die uneidliche Falschaussage vor Gericht.

Falschaussage vor Gericht: Der Aussagende muss sich dessen bewusst sein, dass seine Aussage falsch ist. Wann ist eine Aussage falsch?

Definition der Falschaussage: Es gibt in der Rechtswissenschaft im Strafrecht mehrere Definitionen der Falschaussage.

Die herrschende Strafrechtslehre definiert eine Aussage als falsch, wenn ein Widerspruch zwischen gesprochenem Wort und der Wahrheit besteht.

Eine Lüge und Aussage wider besseren Wissens bei der Aussage vor Gericht ist zweifelsfrei ein solcher Widerspruch und daher eine Falschaussage.

http://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/falsche-uneidliche-aussage-153-stgb/

Da hier schon alles wichtige zur Falschaussage geschrieben wurde, mal was anderes:

Man fand Chatverläufe von uns beiden.

Hmm. Ich verstehe nicht wie die Polizei einen Chatverlauf finden kann? Ausversehen drüber gestolpert? Eher ein illegaler Lauschangriff!

Was könnte ich für ne Strafe bekommen?

Eigentlich würde ich mal sagen keiner der 12 hat auch nur das geringste zu befürchten solange keiner auspackt. Die Polizei hat doch überhaupt NICHTS in der Hand. Ein Chatverlauf? Was soll die Anklage sein? Illegale Nutzung von Buchstaben? Copyrightverletzung eines Grasskozerns?

Es gibt kein Tatgegenstand, es gibt kein Geld oder Gras, es ist icht klar wer Täter ist oder wer nicht. Noch nicht mal einen Tatort gibt es. Das ganze ist hanebüchen, die Polizei vertraut da offensichtlich auf die Dummheit der Menschen!? Naja, versuch macht kluch.

Man kann niemanden für einen privaten Chat bestrafen, egal was dort geschrieben steht!

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Fragesteller
 16.03.2018, 11:41

Poooah, ich danke dir so sehr. Ich hab die ganze Zeit sorgen und konnte mich nicht entspannen. Es hieß auch das sie wenigstens paar Leute brauchen die gegen ihn aussage, was ich allerdings bezweifel das irgendwer etwas sagen wird.

Bisphenol  16.03.2018, 11:46
@ichwerdefragen

Besser so. Meiner Meinung nach, ist es illegal was die Polizei da macht. Ich denke auch das kein Richter, bei dieser dürftigen Beweislage ein Verfahren eröffnen würde, das ist das gute an unserer Gewaltenteilung. Denn auch Polizisten sind Menschen und machen Fehler.

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Fragesteller
 16.03.2018, 11:45

Ouh ich denke du hast was falsch verstanden. Er wurde offensichtlich irgendwann kontrolliert oder Hausdurchsuchung, keine Ahnung irgendwas in der Art, und da hatten sie sein Handy beschlagnahmt und ausgewertet. So kamen auch die 12 Namen zustande.

Bisphenol  16.03.2018, 12:00
@ichwerdefragen

Na, deswegen habe ich ja nachgehakt. Aber selbst dann ist die ganze Sache schon krass, denn es gibt ja keine TAT. Der Chatverlauf ist höchstens ein Indiz.

Also sollte die Polizei einen richterlichen Beschluss gehabt haben (für das Handy z.B.) dann wäre es kein Lauschangriff und auch keine wiederrechtlich beschafften Beweise. Aber einfach beschlagnahmen, ist nur bei "Gefahr in Verzug" erlaubt.

Wie auch immer, so sollte unsere Polizei nicht arbeiten. Das kann ja zu schwerwiegenden Fehlern führen. Ich will mir garnicht ausmalen, was z.B. Journalisten blüht, wenn ein Chat schon ausreicht um Ermittlungen aufzunehmen.

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Fragesteller
 16.03.2018, 11:50

Ja da bin ich der selben Meinung! Vielen Dank nochmal!

Das ist Strafvereitelung, du bist jugendlich, daher gibt das nur Sozialstunden, aber hast halt einen Eintrag. Wenn du es jetzt berichtigst, wirkt das aber komplett strafbefreiend.

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Fragesteller
 16.03.2018, 11:10

Nein keinen Eintrag, keine Anzeige, nichts.

AnglerAut  16.03.2018, 11:12
@ichwerdefragen

Konsequenzen gibt es natürlich nur, wenn sie drauf kommen im Zuge ihrer Ermittlungen.

RainerSpass  16.03.2018, 11:12

Ich schließe mich 100%tig AnglerAut an. Irgendwann einmal kommt ohnehin alles raus. Aus dem Chat geht wahrscheinlich auch hervor, dass du Gras gekauft hast. Irgendwann einmal wird der Ticker dich verpfeifen, wenn er sich davon eine Straferleichterung verspricht.

ichwerdefragen 
Fragesteller
 16.03.2018, 11:12

Da hast du Recht, vielen Dank!

ichwerdefragen 
Fragesteller
 16.03.2018, 11:13

@Rainer genau das ist es, ich hab Angst das er mich verrät.

Als Beschuldigter darfst du Lügen.

Als Zeuge, kannst du die Aussage verweigern, wenn du dich dadurch selber belasten würdest.

Ansonsten hast du die Warheit zu sagen.

So wie ich deine Frage verstehe, steht hier eine "uneidliche Falschaussage" im Raum.

§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage

Das ganze zählt aber nur vor Gericht. DIe Polizei ist dabei nur "Ermittlungsbehörde"

Tuehpi  16.03.2018, 11:10

Uneidliche Falschaussage kann nur vor Gericht begangen werden. Nicht bei der Polizei.

Deepdiver  16.03.2018, 11:11
@Tuehpi

Du solltest mal lernen, alles zu lesen !

Tuehpi  16.03.2018, 11:11
@Tuehpi

Ups. Sagtest du ja. Mea culpa

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Fragesteller
 16.03.2018, 11:15

Genau, es war kein Gericht. Das Handy wurde ausgewertet und man hatte 12 Leute rausgefunden, auch mich.

Deepdiver  16.03.2018, 11:16
@ichwerdefragen

So lange du nicht vor Gericht erscheinen musst, passiert nichts.

Allerdings, wird man dich dann vor Gericht fragen, warum du bei der Polizei gelogen hast !

ichwerdefragen 
Fragesteller
 16.03.2018, 11:25

Falls man mich fragt, würde ich sagen aus Angst das ich selber Probleme bekomme und vor meinen Eltern. Wenn es zu einem Gericht kommen sollte, würde ich auch gerne nichts aussagen.

Deepdiver  16.03.2018, 11:26
@ichwerdefragen

Als Zeuge, kannst du die Aussage verweigern, wenn du dich dadurch selber belasten würdest.

Ansonsten hast du die Warheit zu sagen.

ichwerdefragen 
Fragesteller
 16.03.2018, 11:27

Damit belaste ich mich doch selber oder?

Deepdiver  16.03.2018, 11:28
@ichwerdefragen

Wenn du dich selber einer Straftat belasten würdest, kannst du die Aussage in diesem Punkt verweigern.

ichwerdefragen 
Fragesteller
 16.03.2018, 11:32

Ah verstehe, ja dann denke ich das ich meine Aussage verweigern werde falls es zu einem Gerichtstermin kommt.