Darf der Arbeitgeber während Krankheit Dienstlpan ändern?

1 Antwort

Du hast völlig Recht, das Vorgehen Deines Arbeitgebers zu hinterfragen!

Der Arbeitgeber darf einen Dienstplan nur ändern mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer oder wenn es ansonsten zu wirtschaftlich, organisatorisch, personell unzumutbaren Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe kommen würde.

Denn mit der Bekanntgabe eines Dienstplanes hat der Arbeitgeber sein Recht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" - wonach der "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen [kann], soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind" - sozusagen verbraucht; der Dienstplan ist dann auch für ihn verbindlich.

Natürlich kann er ihn dann auch insofern ändern, als er mitteilen darf, wer an Deiner Stelle Dienst hat.

Aber:

Er darf selbstverständlich den Dienstplan nicht ändern mit dem Zweck, dass Du während Deiner Erkrankung für einen Dienst überhaupt nicht vorgesehen wärst, um so der Verpflichtung zur Lohnfortzahlung zu entgehen, da Du ja sowieso nicht gearbeitet hättest.

Natürlich bist Du während Deiner Erkrankung so zu bezahlen, wie Du aufgrund des ursprünglichen Dienstplanes eigentlich hättest arbeiten sollen (Lohn-/Entgeltausfallprinzip).