Wenn ein Arbeitgeber versehentlich zu viel Geahlt auszahlt, darf er dies kommentarlos im Folgemonat wieder einbehalten?
Ein Bekannter bekam im ersten Monat seiner neuen Anstellung ca. 500 € zu viel Gehalt angerechnet. Der Arbeitgeber hat dies nun ohne jegliche Kontaktaufnahme mit der zweiten Gehaltsabrechnung wieder einbehalten. Darf er das? Gerne Antworten mit Bezug auf arbeitsrechtlich nachschlagbare Hinweise.
4 Antworten
Zu viel gezahltes Geld muss man nicht immer zurückzahlen:
Ein Bekannter bekam im ersten Monat seiner neuen Anstellung ca. 500 € zu viel Gehalt angerechnet. Der Arbeitgeber hat dies nun ohne jegliche Kontaktaufnahme mit der zweiten Gehaltsabrechnung wieder einbehalten.
https://www.heise.de/resale/artikel/Wenn-der-Arbeitgeber-zu-viel-ueberweist-1756872.html
Er konnte ja bei seiner ersten Abrechnung nicht erkennnen, dass er zuviel erhalten hat.
Selbst wenn es der Fall wäre , das man das Geld nicht zurückzahlen muss der Bekannte hat bestimmt Probezeit und dann würde man ihm ganz schnell kündigen.
Als Heilerziehungspfleger hat er nicht viel Konkurenten ;-) Super lieben Dank für die Links! Damit kann ich ihm sicher helfen!
Finde ich auch.
Danke nochmal. In Deinen Links haben wir gute Hinweise gefunden, die auch dem Arbeitgeber deutlich gemacht haben, dass der Fehler nicht bei meinem Schwiegersohn lag. Stichwort: Entreicherung..... er zahlt es zar zurück, aber in gut verträglichen Raten ;-) LG
natürlich ist das rechtens; im Arbeitsvertrag steht ja die Gehaltsangabe
und wenn aus Versehen mal zu viel überwiesen wurde, was eigentlich fatal ist aber wohl doch mal vorkommt..steht das zu viel gezahlte Gehalt deinem Freund nicht zu.
und das wird dann bei der nächsten Gehaltsabrechnung einbehalten.
Natürlich hätte erst mal dein Bekannter den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen müssen, bzw., das Lohnbüro/Buchhaltung, wieso er mehr Geld bekam...
weil das ein unzulässiger Leistungs-Bezug ist! und das muss man selbst melden
Strafbar macht sich nur der, der unzulässige Leistungen einbehält
Gut, der Arbeitgeber hätte ...aber in dem Fall nicht.
Erstmal Danke für Deine Antwort. Die Arbeitsvertragliche Vereinbarung ließ wohl das genaue Monatsgehalt nicht erkennen..... Sozialer Bereich, kirchlicher Arbeitgeber, Stundenvereinbarungen etc. pp. Ich warte noch auf die Übersendung der Unterlagen. Aber verstößt das nicht gegen die guten Sitten? Früher gab es sowas. Er konnte ja bei seiner ersten Abrechnung nicht erkennnen, dass er zuviel erhalten hat. Und, ist dann der Arbeitgeber nicht eigentlich verpflichtet den Kontakt zu suchen und die Rückführung der Gelder sozial verträglich zu gestalten?
Du hast Recht in gewisser Beziehung sollte sich der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wenden; das war früher wohl so aber heutzutage sind die Gesetze wohl irgendwie anders; nicht Arbeitnehmer freudlich; gerade krichliche Arbeitgeber sind heutzutage ja auch kritischer anzusehen, die nehmen teilweise ihre Arbeitnehmer aus aber um sowas zu klären, müsste dein Freund einen Anwalt aufsuchen.
Ich bin eigentlich immer noch der Meinung, das überzahlte Beträge zurück erstattet werden müssten...
Zurückzahlunn ist klar, aber nicht ohne Kommunikation und nicht einfach so 500,- € wieder einbehalten.....
weil es eine Überzahlung war, die ja zuvor nicht gewesen wäre, bei normaler Lohnfortzahlung...die 500 ,-- sind Überschuß und dürften nicht weh tun, wenn sie wieder zurück gebucht werden...weil sie ja zu untrecht gezahlt wurden..immer noch nicht verstanden?
Eigentlich wären diese 500,-- Euro nicht da??
Sorry, ich glaube Du hast etwas nicht verstanden. Es ist eine neue Tätigkeit und bei der allerersten Gehaltsabrechnung ist etwas schiefgelaufen. Im Arbeitsvertrag ist kein festes montaliches Gehalt vereinbart! ..... Ich mag es Dir eigentlich gar nicht weiter erklären, weil ich nicht über irgendetwas diskutieren möchte, sondenr eine Frage gestellt habe, auf ich gerne arbeitrechtlich fundierte Antworten hätte, keine Meinungen!
eigentlich sollte ein festes Gehalt im Vertrag angegeben werden...wenn durch Überstunden, die nachweislich sind, mehr überwiesen wurde, dann musst das beweisen....mehr sage ich jetzt auch nicht dazu oder schau das du einen geregelten Arbeitsvertrag bekommst
Klar, wenn das ein Versehen war, Fehler passieren immer mal.
Wenn der Mitarbeiter merkt, dass er zuviel überwiesen bekommt, dann meldet man das normalerweise in der Buchhaltung und behält das nicht einfach.
genau! weil an ja ehrlich seinem Arbeitgeber gegenüber treten sollte und nicht Leistungen einbehält, die man nicht geleistet hat
Erstmal Danke für Deine Antwort. Die Arbeitsvertragliche Vereinbarung ließ wohl das genaue Monatsgehalt nicht erkennen..... Sozialer Bereich, kirchlicher Arbeitgeber, Stundenvereinbarungen etc. pp. Ich warte noch auf die Übersendung der Unterlagen. Aber verstößt das nicht gegen die guten Sitten? Früher gab es sowas. Er konnte ja bei seiner ersten Abrechnung nicht erkennnen, dass er zuviel erhalten hat. Und, ist dann der Arbeitgeber nicht eigentlich verpflichtet den Kontakt zu suchen und die Rückführung der Gelder sozial verträglich zu gestalten?
Nein, da man es ja eh zurückzahlen muss........was solls. Man wusste doch das es zuviel war.
Es gelten die Pfändungsgrenzen
Pfändung? eine Pfändung ist ganz was anderes? "Thema-Verfehlung" =D
Das schon, aber würde er es einklagen, könnte er nur soweit pfänden wie die Grenzen es festlegen. Er kann niemanden das Geld wegnehmen, das der dringend zu Leben braucht, dann muss er notfalls eben kleine Raten akzeptieren.
Und damit wir nicht immer alle Raten müssen was angemessen ist, hat der Gesetztgeber die Pfändungsgrenzen festgelegt.
Dem Porsch kann man die 500 sofort wieder abziehen, dem Hausmeister nicht
Aber zurückzahlen müssen es alle
"Thema-Verfehlung" =D
Dann hast Du wohl die Antwort nicht richtig verstanden.
Erstmal Danke für Deine Antwort. Die Arbeitsvertragliche Vereinbarung ließ wohl das genaue Monatsgehalt nicht erkennen..... Sozialer Bereich, kirchlicher Arbeitgeber, Stundenvereinbarungen etc. pp. Ich warte noch auf die Übersendung der Unterlagen. Aber verstößt das nicht gegen die guten Sitten? Früher gab es sowas. Er konnte ja bei seiner ersten Abrechnung nicht erkennnen, dass er zuviel erhalten hat. Und, ist dann der Arbeitgeber nicht eigentlich verpflichtet den Kontakt zu suchen und die Rückführung der Gelder sozial verträglich zu gestalten?
Früher gab es sowas. - Wo und Wann.
Und ich kenne keinen der nicht Stunden mal Stundenlohn ausrechnen kann. Der AG ist verpflichtet.......daher die Pfändungsgrenzen.
Aber zurückzahlen muss man es so oder so.
Es gibt tatsächlich auch andere Arbeitsvertragliche Vereinbarungen ;-) Aber egal, Problem ist gelöst und der Arbeitgeber ist froh, dass er etwas zurückbekommt von dem was durch einen fetten Fehler in der Personalabteilung verursacht wurde. Mein Schwiegersohn ist absolut schuldlos, weil es sein erster Gehalt bei dem neuen Arbeitgeber war.... Stichwort: Entreicherung....
Und, "die guten Sitten" war früher ein gebräuchlicher Begriff im Arbeitsrecht, insbesondere in den Unternehmen, die nicht an Tarifverträge gebunden waren. Trotzdem Danke.
... und er ist ja auch bereit es zurückzuzahlen. Man kann über alles reden! Aber reden eben. Diese 500 € Rückzahlung sollte man dann, in diesem speziellen Fall auf mehrer Monate verteilen können....