Arbeitgeber verlangt Geld für Gehaltsabrechnung?

8 Antworten

Habe so etwas noch nie gehört. Eine solche Forderung ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Wie der Arbeitgeber eine Gehaltsabrechnung erstellen lässt und von wem, ist nicht Sache des Arbeitnehmers, sondern alleine Sache des Arbeitgebers.

Die Verpflichtung eine Gehaltsabrechnung kostenlos zu erstellen, ergeht aus der Gewerbeordnung.

Ich würde dem Steuerberater mitteilen, dass er sich mal die Gewerbeordnung vornimmt und sich damit beschäftigt, bevor er eine unverschämte Forderung an einen Arbeitnehmer stellt.

Zahle auf gar keinen Fall und teile das dem Steuerberater auch mit.

Du hast den Steuerberater nicht beauftragt dir eine Gehaltsabrechnung zu erstellen, deshalb ergibt sich daraus für dich auch keine Zahlungsverpflichtug.

Der Steuerberater, als auch der Arbeitgeber bekämen mit ihrer Forderung gegen dich vor keinem Gericht Recht.

Ausnahme vielleicht, wenn du deine Gehaltsabrechnungen verschlampt hättest und du Kopien benötigst. Dann könnte ich mir vorstellen, dass man dir Kosten berechnet. Das aber nur von einem mehr als knickrigen Arbeitgeber.

Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem Steuerberater, ergo hat er dir keine Rechnungen zu stellen, sondern seinem Mandanten und das ist der Arbeitgeber?

Natürlich musst du das nicht bezahlen. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir eine Abrechnung zu erstellen. Wenn er dafür die Hilfe eines Steuerberaters benötigt, ist das sein Problem.

Das Ausstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist Sache Deines Arbeitgebers und nicht Deine Sache. Beauftragt Dein Arbeitgeber hierzu einen Steuerberater, weil er selbst das nicht schafft, ist das seine Sache. Er hat ihn beauftragt, nicht Du. Warum sollst Du also einen Fremdunternehmer bezahlen, den Dein Arbeitgeber beauftragt hat (nur weil er selbst das nicht schafft)? Bezahlen muss der Auftrag-geber, sonst niemand.

Dss ist wohl eine einzigartige Kombination von Dreistigkeit sowohl vom Betrieb als auch vom Arbeitgeber. Wie Familiengerd schon erwähnt hat, ist der Betrieb verpflichtet, eine Gehaltsabrechnung zu erstellen. Die Kosten dafür kann er nicht abwälzen. Als nächstes käme er dann wohl noch auf die Idee, dass du den Strom für das Licht im Büro und das Wasser für die Klospülung zahlen sollst.

Ich würde dem Steuerberater einen freundlichen aber ablehndenden Brief zurückschreiben. Und ich kann mir gut vorstellen, diesen Sachverhalt mal der Gewerkschaft zu schildern. Du hast dem Steuerberater keinerlei Auftrag gegeben und kannst daher nicht einsehen, ihm auch nur einen Cent zu zahen.