Darf der Arbeitgeber den Urlaub des Arbeitnehmers auslosen?

4 Antworten

Wenn die Kollegen / Studenten sich nicht untereinander einigen können und klar ist, dass das Geschäft nicht über Weihnachten geschlossen ist (Betriebesferien), können natürlich nicht alle frei nehmen.

Das ein Losverfahren entscheiden soll finde ich eine clevere Idee. Denn so ist es Glückssache und keiner wird vom Chef bevorzugt. Wenn es sich um Mitarbeitende handelt, die schon lange im Betrieb sind, könnte man auch sagen, man wechselt sich ab. Ein Jahr hat der frei, im nächsten Jahr der andere - Mitarbeiter im ersten Jahr müssen arbeiten, in nächsten Jahr hätten sie dann frei.

Der AG könnte sogar eine Urlaubssperre für alle verhängen, wenn in der Weihnachtszeit besonders viel Arbeit anfällt. Man hat kein grundsätzliches Recht auf frei und ich finde das Losverfahren gut. (Besser als wenn immer bestimmte Gruppen bevorzugt werden)

Minee92 
Fragesteller
 12.10.2015, 11:37

ok :) danke für die ausführliche Antwort.

Ich finde das Losverfahren die denkbar schlechteste Lösung!

Zumindest bei festangestellten Mitarbeitern wäre dies unzulässig, und man könnte dagegen sogar vor dem Arbeitsgericht klagen. Der AG hat bei seiner Entscheidung nämlich soziale Aspekte sowie Zumutbarkeiten zu berücksichtigen.

Ja.

umindest ist das insofern ein gerechtes Verfahren, als dass niemand irgendwelche besonderen Bevorzugungsgründe anzuführen vermag.

Ferner kann man das dann perspektivisch (Ostern, nächste Weihnachten) auch wieder ausgleichen.


Da soll der Freund sich mal selbst kümmern , der IQ des Studenten sollte für interne Absprache reichen .

Das ist doch eine tolle Option des AG , statt das Freizeitverhalten zu gängeln .