Muss der neue Arbeitgeber den alten Urlaub übernehmen der gebucht ist?
Guten Morgen,
Ich habe eine Frage, Ich war seit ca. 2 Jahren in einem Betrieb als Vollzeit beschäftigt. Letztes Jahr wo ich Urlaub machen wollte haben 2 Mitarbeiter gekündigt und sind nicht mehr gekommen, der Chef bittet mich meinen Urlaub zu verschieben und deswegen bekam extra Urlaubstage weil ich Hilfsbereit bin. Ich habe vor 2 Monaten meinen ca. 5 Wöchigen Urlaub gebucht 01.08 - 09.11 was auch genehmigt worden ist. Ich und meine Freunde haben schon vieles Gebucht verschiedene Hotels Aktivitäten Fahrzeuge. Wir möchten durch viele Länder einen kurzen Tripp machen. Das Problem ist ich musste mir einen Neue Arbeitstelle suchen weil der Betrieb leider von allen die Stunden kürzen muss. Das Geschäft läuft nicht mehr. Muss jetzt der neue Arbeitgeber mir den Urlaub genehmigen? ich hatte gestern meinen Vorstellungsgespräch und wurde übernommen und fange am Montag dort an. Durch meine Nervosität habe ich vergessen es zu erwähnen. Die haben mich auch nicht gefragt. Was mache ich Jetzt?
Bitte nur Antworten wer wirklich weiter helfen kann. Keine Sinnlose Kommentare bitte. Tut mir leid weger Rechtschreibung.
11 Antworten
sprich deinen neuen Chef SOFORT an, erkläre den Sachverhalt und - hoffe...
Soweit mir bekannt ist , muss der neue Chef NICHTS vom Vorgänger übernehmen...
Genau so ist es.
Hier gilt es zunächst, nach der Urlaubsbescheinigung fragen. § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet den alten Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub zu erteilen. Diese Pflicht steht im Zusammenhang mit dem Zweck des § 6 Abs. 1 BUrlG, Doppelansprüche zu vermeiden.
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnenAnzurechnen sind durch den alten Arbeitgeber gewährte Urlaubsansprüche, soweit dadurch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erfüllt wurde. Der im alten Arbeitsverhältnis gewährte Urlaub ist vom Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis abzuziehen.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/urlaubsrecht-arbeitgeberwechsel_218_77884.html
Der Fall: Auf den Überschneidungszeitraum achtenDer erste Arbeitgeber gewährte den vollen Jahresurlaub. Bei Ihnen als zweitem Arbeitgeber entsteht ein Teilurlaubsanspruch in Höhe von 5/12. Der Überschneidungszeitraum sind die Monate von August bis Dezember, denn für diese Zeit hat der Arbeitnehmer sowohl vom ersten Arbeitgeber Urlaub erhalten wie auch von Ihnen zu beanspruchen.
Für den Überschneidungszeitraum muss jetzt ermittelt werden, ob der Arbeitnehmer - und das ist wichtig! - gemessen an der Höhe des Urlaubsanspruchs gegen den neuen Arbeitgeber schon seinen zustehenden Urlaub erhalten hat.
Der Arbeitnehmer hat gegen den ersten Arbeitgeber einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen und volle Abgeltung erhalten. Gegen Sie als neuen Arbeitgeber hat er 30 Tage Jahresurlaubsanspruch. Als Teilurlaub stehen ihm für die Zeit von August bis Dezember 5/12 von 30 Tagen = 13 Tage zu.
Für den Überschneidungszeitraum August bis Dezember hat er vom ersten Arbeitgeber den darauf entfallenden Anteil des Jahresurlaubs erhalten, nämlich 5/12 von 24 = 10 Tage.
Gegen den neuen Arbeitgeber stehen ihm für den Überschneidungszeitraum 13 Tage zu - von denen hat er schon zehn vom ersten Arbeitgeber erhalten, sodass der Anspruch gegen Sie nun noch 13-10 Tage = 3 Tage beträgt.
Das Beispiel zeigt, dass es hierbei zu keiner "Urlaubsvermehrung" zulasten des neuen Arbeitgebers kommt.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/urlaubsrecht-arbeitgeberwechsel_218_77884.html
Da wird der neue Chef nicht mitspielen, es sei denn er ist so kulant.
Also rede mit dem neuen Chef, stornieren kannst Du den Urlaub immer noch oder Du verkaufst Deine Urlaubsreise an einem weiteren Freund.
https://arbeits-abc.de/arbeitgeberwechsel-was-passiert-mit-dem-resturlaub/
Lies mal was weiter unten , unter der Tabelle steht.
Ich denke aber kaum, das du 5 Wochen am Stück Urlaub bekommen würdest.
Es geht ja aber nicht darum, ob er den Anspruch mitnehmen kann - sondern ob der Chef ihn freistellen muss.
Natürlich muss er das nicht. Ich würde den Urlaub eher stornieren!!
Naja was ist denn das für ein Eindruck den man hinterlässt?? Neu angefangen und dann , vermutlich innerhalb der Probezeit, mindestens den ganzen Jahresurlaub verplanen?? Ggf reicht das nicht mal aus...
Kenn den Urlaubsanspruch ja nicht genau.
Aber gehen wir vom Beginn 01.04. aus und 30 Tagen im Jahr, dann besteht ein Anspruch von 4 Wochen... Das reicht dann ja noch nicht einmal aus um die 5 Wochen zu nehmen. Meine Persönliche Meinung: Nicht zum Horst in der neuen Firma machen und in den sauren Apfel beißen...
Das wird wohl nichts werden.
Du hast die ersten sechs Monate ja keinen Anspruch auf Urlaub. Und selbst wenn dein neuer Chef sehr kulant wäre, hättest du ja für das restliche Jahr ja bestimmt keinen Anspruch auf die 5 Wichen Urlaub.
Du kannst ja mal vorsichtig anfragen. Aber sehr große Hoffnungen würde ich mir an deiner Stelle nicht machen.
Und übrigens: vom 1.8. bis 9.11. sind weitaus mehr als nur 5 Wochen!
Und übrigens: vom 1.8. bis 9.11. sind weitaus mehr als nur 5 Wochen!
:D stimmt
Sinnvoll wäre es, die Situation erst einmal zu klären, bevor man irgendwas storniert!