Werkstudent wird über Urlaubszeit angelogen- was sind meine Rechte?

4 Antworten

JEDER Arbeitnehmer hat einen gesetzlich garantierten Urlaubsanspruch (20 Arbeitstage/24 Werktage) - Tarifverträge gewähren üblicherweise mehr Urlaub.

Nach Ablauf von 6 Beschäftigungsmonaten erwirbst Du den vollen Urlaubsanspruch.

Nach 5 Monaten Urlaub beantragt

Ich vermute, daß man Dir nicht den Urlaub generell verwehrt, sondern das man, wie viele Andere auch, dem Irrtum aufgesessen ist, daß man innerhalb einer Probezeit keinen Urlaub nehmen darf bzw. ihn generell verweigern kann - dem ist aber nicht so, auch wenn oft 6 Monate Probezeit vereinbart werden und die Wartezeit auf den vollen Urlaubsanspruch zufällig auch 6 Monate beträgt. In den ersten 5 Beschäftigungsmonaten erwirbst Du Teilurlaub (1/12 des Jahresurlaubsanspruches pro vollen Beschäftigungsmonat (nicht Kalendermonat!!!).

Ein Urlaubsantrag kann auch abgelehnt werden, jedoch müssen dafür wichtige Gründe vorliegen; die berechtigten Interessen des ArbN sind angemessen zu berücksichtigen.

Vom unberechtigten "Krankfeiern" statt Urlaub rate ich dringend ab; das könnte erhebliche arbeitsrechtliche Folgen haben.

Grundsätzlich haben alle abhängig Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Urlaub, also auch du. Die Höhe deines Urlaubsanspruchs richtet sich nach Bundesurlaubsgesetz und beträgt bei Vollzeitbeschäftigung/5-Tage-Woche mindestens 20 Tage pro Jahr. Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag mehr geregelt, gilt der höhere Anspruch. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Entspricht in deinem Job eine Vollzeitbeschäftigung 40h/Woche wären 20h/Woche die Hälfte, also 10 volle Tage dein Mindest-Urlaubsanspruch bei entsprechender Weiterbezahlung.

Urlaubsanspruch bei Werkstudenten

Ja – auch Werkstudenten haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub,  da auch sie Arbeitnehmer im Sinne des BUrlG  sind. Der Urlaubsanspruch berechnet sich genauso wie bei anderen Arbeitnehmern auch. Hier liegt das Problem eher bei der Berechnung der Höhe des Urlaubsentgeltes, also des Geldes welches der Arbeitnehmer während der Urlaubszeit bekommt. Werkstudenten arbeiten entweder als geringfügig Beschäftigte auf 450,00 € Basis. Häufiger kommt es jedoch vor, dass Werkstudenten einen Stundenlohn bekommen und unterschiedlich viele Stunden arbeiten. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bezahlung des Durchschnittsgehaltes der letzten 13 Wochen.  Bei einer Entlohnung auf Stundenbasis werden also die durchschnittlich geleisteten Stunden der letzten 13 Wochen * dem vereinbarten Stundenlohn angesetzt.

Nein. Meines Wissens sind es 25 Tage, aber der Urlaub steht dir auf jeden Fall zu. Mach das nicht mit - Ich wurde auch schon beschi**en im Schwimmbad, man hat gesagt ich kann Arbeiten und Taschengeld aufbessern. Ich war für gut zwei Stunden am Kiosk und zum Schluss hieß es : ne gibt' nichts, war ja nur Probe. Zieh das durch !

Teenager19 
Fragesteller
 06.08.2015, 20:41

Naja ich will ja den Job behalten und kein stress schieben :/ Versuche nur ohne Ärger da rauszukommen :(

Geh ins Personalbüro. Urlaub gibt es aber erst nach 6 Monaten, dann anteilig 20 Tage im Jahr, umgerechnet auf die Monate. Arbeitest Du weniger als ein halbes Jahr, wird der Urlaubsanspruch ausgezahlt.