Darf das Jobcenter auch im nachhinein noch Kontodaten verlangen?

4 Antworten

Hallo FPader, Du fragst, ob das Jobcenter nachträglich Belege und Unterlagen für die Zeit Deines Leistungsbezugs von Dir abfordern kann. Antwort dazu: Ja, aus nachvollziehbaren Gründen. Diese Gründe hier im einzelnen aufzuzählen und zu benennen wäre müßig, sind aber im Alltagsgeschäft der Behörde (Jobcenter/ARGE) durchaus existent. Versuche einfach zu verstehen, dass eine solche Einrichtung auch nach buchhalterischen Vorgaben funktioniert und auf der Grundlage von aktuellen Verwaltungsvorschriften entscheiden muss. Glück auf!**

magni64  18.02.2015, 22:04

sorry, nicht nachträglich sondern nochmal die alten Unterlagen.

Versuche mal zu verstehen, daß die Buchhaltung nicht funktioniert und die das Zeug geschreddert statt kopiert haben und nun wiederhaben wollen...

Du sollst überprüfen, ob die ALG-II Leistungen als Vorschuss, als Darlehen oder vielleicht

nur Vorübergehend bezahlt wurden. Das steht im Bescheid. In den o.g. Fällen kann das JC sogar alle Zahlungen zurückverlangen, wenn deine Situation sich verbessert hat. An Deiner Stelle werde ich dem JC schriftlich erklären, das Du die Unterlagen nicht mehr besitzt und Wiederbeschaffung dir zu teuer wird, als unzumutbar.

Nein, können die nicht. Wenn du keine Bezüge mehr erhältst, kannst du mit deinen Finanzen (auch Sparbüchern) alles machen was du willst, ohne das Amt zu informieren oder um Erlaubnis zu bitten. Wenn die nicht in der Lage sind, auf ihre Akten aufzupassen, ist das nicht deine Schuld und wenn die so wenig zu tun haben, daß die Akten von Leuten die nichts mehr von ihnen bekommen bearbeiten, dann kann einen das freuen. Aber es ist ihr Problem.

Ja dürfen sie !

magni64  17.02.2015, 20:05

Was dürfen sie?

mokoo  17.02.2015, 20:07

Ja Nachhinein von der sämtliche sachen verlangen.

magni64  17.02.2015, 20:08
@mokoo

mit welcher Begründung? "Wir sind zu doof auf Ihre Akten aufzupassen und uns ist langweilig. Nach einem Jahr wollen wir aus Sehnsucht nach Ihnen nochmal Ihre Akten bearbeiten!" - also ein Jahr nach Beendigung des Bezuges vom Amt...

sirrius777  24.02.2015, 20:22
@mokoo

Mokkoo! Wenn du nicht mal SCHREIBEN kannst, lass das doch lieber, bevor Du die Fragende mit Deinen " gut gemeinten Antworten" ärgerst.

mokoo  17.02.2015, 20:09

Ich meine das ja nur gut ;) wenn du mich anzicken willst und meine Hilfe ins lächerliche ziehen willst bitte schön!

magni64  17.02.2015, 20:12
@mokoo

Meinte? Solltest du nicht wissen was du da rätst?

mokoo  17.02.2015, 20:13

Ja bin mir sicher. Auf ernsthafte und hilfe Fragen gebe ich eigentlich immer hilfe.Soweit ich kann!

mokoo  17.02.2015, 20:15

Aufjedenfall dürfen sie, sachen wie Kontoauszug ect...nachträglich verlangen.

magni64  17.02.2015, 20:18
@mokoo

Die haben sie bekommen, als sie aktuell waren. Das Amt will aber die alten Daten haben, die weit über ein Jahr alt sind. Niemand ist verpflichtet das aufzubewahren. Die können also gern verlangen - aber Konsequenzen androhen können sie nicht, weil der Fragesteller/die Fragestellerin vom Amt seit einem Jahr nichts mehr bekommt.

mokoo  25.02.2015, 04:40

Sagt der,der nicht mal mein Namen richtig schreiben könnte.Du Voll Sepp 😂😂😂