Darf jobcenter Kontoauszüge der letzten 8 Monate verlangen, obwohl ich keine Leistung mehr erhalte?

6 Antworten

du kannst auch die originale einreichen und kopieren lassen. und ja, das dürfen sie - schließlich wollen die sehen, ob alles rechtens bezogen wurde.

Ja, das dürfen sie, sofern Du in den betreffenden 8 Monaten, für die die Ausdrucke verlangt werden, Geld vom Amt erhalten hast, womit sie auch ein Recht auf Einsicht haben.

Ich glaube mich zu erinnern, dass es in einigen Großstädten Institutionen für Arbeitslose bzw. Menschen mit geringem Einkommen gibt, wo man für viel geringeres Geld als üblich Kopien und Ausdrucke vornehmen kann. Solltest Du zu Hause einen Scanner haben, so kannst Du die Auszüge auch einscannen und sie der Sachbearbeiterin mailen oder dies in einem Copyshop oder bei einem Bekannten, der einen Scanner oder Kopierer besitzt, erledigen.

Letztes Mittel wäre, die Originale zum Amt zu bringen -nicht zu schicken- und sie der Sachbearbeiterin mit der Bitte, sich zu kopieren, was sie braucht, vorzulegen, da Dir das Geld dazu fehlt.

Erst mal zu deinen Kontoauszügen,die musst du nur vorlegen,dann können sie sich ihre Kopien die sie brauchen selber machen,normalerweise dürfen sie diese nur einsehen,wenn du ihnen nicht freiwillig Kopien davon überlässt!

Was wollen sie denn mit deinen Kontoauszügen,wenn du angeblich keine Leistungen mehr bezogen hast ?

Das macht doch dann gar keinen Sinn,weil wo nichts gezahlt wurde,kann auch nichts zu unrecht bezogen worden sein.

Wenn es sich um die Kontoauszüge handelt,wo ihr noch im Leistungsbezug standet,dann würde ich das ganze noch verstehen,denn da reichen alleine die Einkommensnachweise nicht aus,da kommt es auf den Zufluss ( Zuflussprinzip ) Eingang des Einkommens auf den Konto an.

Danach wird dann entschieden und ggf.berechnet was auf die Leistungen anzurechnen ist und was nicht.

kader1986 
Fragesteller
 03.12.2015, 20:02

Doch doch. Ich habe die letzten 8 monate Leistung vom jobcenter erhalten. Habe vor 8 Monaten angefangen als Aushilfe zu arbeiten aber hat natürlich nicht gereicht. Nun seit letzten monat haben die mich angemeldet und kriege nix mehr von denen.

isomatte  03.12.2015, 20:17
@kader1986

Mein Fehler,wir haben ja schon Dezember,liegt am Wetter !

Auf jeden Fall musst du die Kontoauszügen vorlegen,damit der Eingang der Einkommen ersichtlich ist,denn danach richtet sich was dann auf den jeweiligen Monat angerechnet werden darf.

Wie z.B. bei Anfang der Beschäftigung,wenn du da angenommen am 01.04.2015 angefangen hättest und noch mal für April dein volles ALG - 2 bekommen hättest,dein Einkommen aber erst im Mai ( Zuflussprinzip ) auf deinem Konto eingegangen ist,dann müsstest du vom April ALG - 2 nichts zurück zahlen.

Würdest du es aber schon im April bekommen,dann hättest du in einem Monat 2 Leistungen erhalten und somit zumindest einen Teil des ALG - 2 zu unrecht bezogen,weil ja dein Einkommen nach Abzügen von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf die Leistungen angerechnet würde.

Es muss also nicht zwingend zu einer Rückforderung von Leistungen kommen,genauso gut könnte es eine Nachzahlung für euch geben,es käme halt darauf an,was dir das Jobcenter angerechnet hat und was nicht,die sind ja manches mal nicht gerade die schnellsten und nehmen hier gerne mal ein fiktives Einkommen an und darauf gibt es dann die Aufstockung gezahlt.

Ja, das Jobcenter darf es verlangen. Du hast ja in den genannten 8 Monaten Leistungen vom Jobcenter erhalten. Also dürfen sie Nachweise verlangen.

Du kannst die Originalauszüge vorlegen. Das Amt kann sie ja kopieren.

Hast du kein Onlinebanking? Wenn ja, dann Kontostände anzeigen lassen und als PFD eine Datei anlegen. Diese versendest du als Email und gut ist.

Inwieweit die das jetzt wirklich dürfen (ich kenne das mit max. drei Monaten) ist dem Amt erst mal egal. Ggf. hast6 du erst mal den Ärger an der Backe.

kader1986 
Fragesteller
 03.12.2015, 19:10

Aha okey. Wusste nicht daa im onlinebanking auch Kontoauszüge zu sehen sind :D ich schau mal nach :) finde das aber schon blöd, wo ich da schon raus bin sowas im Nachhinein zu verlangen :/

chanfan  03.12.2015, 19:13
@kader1986

Naha, wer weiß warum das Amt so macht. Vielleicht haben sie einen Hinweis bekommen oder das ist bei denen Standard. Wenn du keine Einnahmen unangemeldeten Einnahmen hattest, dann können sie dir nichts. :)