Jobcenter - Einkommensnachweis vom Sohn?

6 Antworten

Normalerweise kann eine Einkommensbescheinigung monatlich verlangt werden,wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind !

Von deinem Sohn darf aber nichts verlangt werden,wenn er nicht selber auch einen ALG - 2 Antrag gestellt hat,denn spätestens ab seinem 25 Lebensjahr bildet er zusammen mit dir im Haushalt seine eigene BG - (Bedarfsgemeinschaft ) und gehört nicht mehr zu deiner.

Wenn er monatlich 800 € Netto bekommt,sollte das Bruttoeinkommen bei min.um die 970 € liegen und auf dieses Bruttoeinkommen stehen ihm Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,diese werden addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das anrechenbare Einkommen,dieses wird dann auf den zustehenden Bedarf nach dem SGB - ll angerechnet.

Bei angenommen 970 € Brutto stünden ihm also zuerst einmal diese 100 € Grundfreibetrag zu und auf die übersteigenden 870 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch einmal ( 20 % ) 174 € Freibetrag,der gesamte Freibetrag läge dann um die 274 € pro Monat.

Es würden nach Abzug dieser ca. 274 € Freibetrag von seinen 800 € Netto noch um die 526 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben.

Von diesen ca. 526 € ginge seine derzeitige Regelleistung für den Lebensunterhalt von 416 € ab,er hätte dann noch etwa 110 € für seinen KDU - Kopfanteil zur Verfügung.

Ich nehme mal an das die Warmmiete ( KDU ) über 220 € ( 2 Personen x 110 € ) monatlich liegt,er hätte dann also zumindest rein rechnerisch bei diesem Einkommen noch Anspruch auf eine sogenannte Aufstockung vom Jobcenter.

Hat er also einen eigenen ALG - 2 Antrag gestellt,muss er auch weiterhin Angaben und Nachweise erbringen,oder er verzichtet schriftlich trotz Anspruch freiwillig auf Leistungen,macht er das nicht,dann stellt das Jobcenter diese wegen fehlender Mitwirkung dann irgendwann von selber ein.

Hier könnte es dann aber ggf.zu einer Überzahlung kommen und er wäre auch hier dann noch verpflichtet bei der Klärung mitzuwirken,für den Zeitraum in dem er noch Leistungen bezogen hat,er müsste dann also noch Nachweise erbringen und ggf.zu unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen.

dein sohn ist 25 und somit seine eigene bg. er kann seinen eigenen antrag auf alg2 stellen. das jc geht es nichts mehr an in bezug auf deinen antrag, was dein sohn verdient. sie wollen eine haushaltsgemeinschaft unterstellen und die könnt ihr ablehnen.

sage dem jc, dass du deine eigene bg bist und sohn nicht mehr dazu gehört. du hast anspruch auf deinen regelsatz und hälftige miete. sie dürfen dir weder die bezüge kürzen, noch unterlagen deines sohnes verlangen.

macht einen zweizeiler fertig: ich unterstütze meine mutter nicht in geld und geldeswert. unterschrift sohn.

Den Nachweis halte ich für rechtmäßig, alle 6 Monate aber nicht. Allein schon deswegen, weil ein ALG2 Antrag nun für 12 Monate und nicht mehr für 6 Monate gewährt wird. Heißt also einmal jährlich akzeptieren. Außerdem bist du eh verpflichtet, jede Änderung mitzuteilen.

Dann wird natürlich ein höheres Einkommen auf dein ALG2 Geld angerechnet.

markusher  19.02.2018, 17:38

ein alg2 bescheid kann 3 moante oder 6 oder 18 monate betragen. das legt der sb selber fest. wenn er nur 6 monate gewähren will, dann ist das so. da sohn 25 ist, muss er kein einkommen mehr nachweisen. er gehört nicht mehr zu bg. das muss sb nur noch verklickert werden.

Jewi14  19.02.2018, 18:19
@markusher

In welchem Gesetz soll es drinstehen, dass es angeblich der Sachbearbeiter frei entscheiden kann?

Wenn der Sohn im Haushalt der Mutter wohnt sind sie eine Bedarfsgemeinschaft!!!!!

Deine bezüge dürfen nicht gekürtz werden dein sohn gilt ab 25 als Eigenständieg bg wen er Alg2 erhalten würde! selbst wen dein sohn 2000€ veddinen würde gehtd as mat das nichts an da er da merhafach aus de rbg raus ist!

Anrechen kann das amt auch sein einkomen nicht merh!

Dein sohn Versorgt sich selber mit dem geld und mus nur den mietanteil zaheln merh nicht er mus nichmal den amt eine auskunft geben Was er verdint!

Das was Das amt vordert ist nicht mal so erlaubt er brauch nur das wort Datenschutz benutzen und das Amt hat ein Problem!

Er teilt einfahc nur mit das er in keine rbg lebt und nicht verpflichtet ist datne wie lohn dem Amt preiszugeben! Solange er da keine leistungen bezieht! Er kann ja auc dem amt aufodern ihn den artikel mitzuteilen w er auskunftpflichtieg sein soll! Den gibtes inde rkonstalation auch nicht!

Solange ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, sind alle Einkommen anzugeben.

markusher  19.02.2018, 17:36

sie bilden keine bg. der sohn ist 25 und gehört nicht mehr zur bg. somit ist sein einkommen nicht mehr relevant für das jc und auch nicht mehr einforderbar.