Darf das Finanzamt/Zoll einfach alles mitnehmen, wenn es um die Überprüfung der Innerfirmlichen Finanzen geht?
Sollte das Finanzamt/Zoll plötzlich vor der Tür stehen mit einem Schreiben, dass sie alle Firmen Unterlagen wie auch Rechner mitnehmen sollen, darf man dies verweigern wenn ja, wie muss man da voran gehen?
Wenn nein; darf man dann wenigstens darauf bestehen, dass das Finanzamt/Zoll die Unterlagen nicht mit nehmen sondern in der Firma an Ord und Stelle untersuchen sollen?
Ich wäre sehr verbunden wenn die Antworten handfestes beinhalten (z.B.: Links o.ä.).
2 Antworten
Wenn die Mitarbeiter der Behörde eine richterlich unterschriebene Beschlagnahmeanordnung vorweisen, kannst Du dagegen nichts machen.
Möglicherweise lassen sich die Beamten darauf ein, dass Du Deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen willst, und sie warten, bis diese Person Deines Vertrauens eingetroffen ist.
Aber gegen eine richterliche Anordnung werden die auch nichts ausrichten können.
Hi, alle Akten werden mitgenommen, Dein Rechner wird an Ort und Stelle 1:1 kopiert und wieder gebrauchsfertig hingestellt. Du musst unterschreiben das alles läuft. Der Rest klärt sich später.
Hallo, an Ort und Stelle bedeutet bei dir zu Hause/im Geschäft. Selbstverständlich kann das FA den Rechner gegen Quittung auch mitnehmen. LG
Was bedeutet an Ort und Stelle? Ich habe mit bekommen dass die die Rechner auch mitnehmen.