Auskunftspflicht eines Unterhaltsempfängers

4 Antworten

Bei Kindern über 18 gibt es eine Unterhaltsverwirkung ,wenn Sie weder zum Unterhaltspflichtigen Kontakt haben wollen noch Auskünfte verweigern! Also habt Ihr jetzt zwei Möglichkeiten doch einen Anwalt nehmen, damit er den Unterhalt vor Gericht einstellen lassen kann oder es selber machen Gesetze hierzu findet ihr im Unterhaltsrecht bei über 18 Jährigen in der Leitlinie Unterhalt euer Stadt und im BGB!! Man sollte in eurem Fall den Hahn zu drehen mal schauen ,wie schlau die Erwachsenden Kinder und seine Exfrau dann noch aussehen! Also tut Euch selbst ein Gefallen und stellt den Unterhalt ein!

es könnte auch noch die mangelnde mitwirkung und auskunft beanstandet werden, bei der stelle welche unterhaltsberechnung durchführt.

ohne anwalt wird es wohl nicht gehen. einfachste lösung (ohne selbst anwalt einzuschalten) wäre, unterhalt zurückhalten und anspruchsberechtigung nachweisen lassen. da wird die mutter ganz schnell feststellen, dass sehr wohl eine auskunftspflicht besteht. (es gibt nämlich auch eine unterhaltserschleichung)

Wenn er aber doch den Unterhalt einbehält, wird denn dann nicht sofort gepfändet? Es gibt doch für beide einen Unterhaltstitel?

@sunshine123

da hilft ein antrag auf abänderung des unterhalts

@casala

Wieso auf Abänderung des Unterhalts?

@sunshine123

anfechtung des unterhaltsanspruchs weil nachweisverweigerung----- unbedingt antrag auf beratung einholen und zum anwalt damit

@casala

Hallo Casala, Du scheinst echt Ahnung zu haben. Wir als "Zweitfamilie" (obwohl mein Mann damals verlassen wurde) haben kaum eine Chance, jemals auf einen grünen Zweig zu kommen. Mein Mann ist seit Jahren immer der Doofe.

@sunshine123

nicht umfassendes wissen, sind mit ähnlichem vertraut und können euren frust nachvollziehe. kann aber bei euch nicht verstehen, weshalb keine stelle die auskunfspflicht der unterhaltsbezugsberechtigten anmahnt.

ich habe mal gehört,dass man den unterhalt auf ein treuhandkonto zahlen kann und das geld erst weitergeleitet wird,wenn die andere seite auch ihren pflichten nachkommt,fragt doch mal beim anwalt oder beim jugendamt nach

Wenn das möglich wäre, ist es eine tolle Sache! Wobei: Das Jugendamt hat meinem Mann vor Jahren mitgeteilt, dass sie nur für Unterhaltsempfänger zuständig ist und nicht für einen Unterhaltszahler (sprich mein Mann).