Darf das Feld Verwendungszweck bei Daueraufträgen auch erst nachträglich ausgefüllt werden?

6 Antworten

Das wirst du im nachhinein nicht ausfüllen können aber bei der 2. Überweisung kann es der Überweiser ausfüllen

Ich würde auf jeden Fall den Einzug per Lastschrift lassen. Auch wenn die Leute genügend Geld haben, man darf nicht unterschätzen, wie faul und gemütlich einige Leute sind. 



Und was ihr euch als Verwendungszweck vorstellt, heißt nicht, dass das auch die Leute nutzen.


Ihr werdet da ziemlich sicher dann so Überweisungen kriegen mit dem Betreff wie:


"Thomas + Katy. Viele Grüße" 

Das Problem an Lastschriften ist, dass wir als Verein die Rückbuchungskosten zahlen müssen, wenn die Konten nicht gedeckt sind. Bei Daueraufträgen werden diese Kosten hingegen vom Auftraggeber bezahlt.

Wir wollen für die Daueraufträge ein entsprechendes Formular nutzen, welches zusammen mit dem Migliedsantrag zu uns gesandt und von uns dann an die entsprechende Bank weitergeleitet wird.

Hier als Beispiel ein Dauerauftrags-Formular der Postbank, andere Banken haben dafür andere Formulare.

Dauerauftrag Postbank - (Bank, Überweisung, Verein)

Ich verstehe nicht ganz, wie ihr euch das vorstellt, denn den Dauerauftrag muss der Kontoinhaber seiner Bank erteilen, nicht der Zahlungsempfänger. Natürlich könnt ihr die Mitglieder darum bitten, den Verwendungszweck nach einem bestimmten Muster auszufüllen, aber ob sie das dann auch so machen, ist eine andere Frage.

Oder wollt ihr die Mitglieder vorab ein entsprechendes Formular unterschreiben lassen und das dann - nach Ergänzung der Mitgliedsnummer - an die verschiedenen Banken weiterleiten? Je nachdem, bei welchen Banken eure Mitglieder ihre Konten haben, könnte das ziemlich aufwändig werden, und ihr müsstet dazu natürlich auch die Anschriften der Banken eurer Mitglieder haben.

Und es gibt noch ein weiteres Problem: Anders als z.B. bei einfachen Überweisungsaufträgen gibt es für Daueraufträge kein für alle Banken einheitliches Formular. Und für die Bearbeitung von Aufträgen, die nicht auf dem Formular der jeweiligen Bank erteilt wurden, können die Banken ein zusätzliches Entgelt verlangen. Das gilt natürlich auch für Direktbanken, bei denen der Kunde seine Aufträge normalerweise online übermittelt.

Wir wollen dafür ein Dauerauftragsformular nutzen, das mit dem Aufnahmeantrag zu uns geschickt wird. Wir leiten das Formular dann weiter an die Bank.

Das mit dem zusätzlichen Entgeld müsste ich mir mal genauer ansehen. Es wird vermutlich dennoch günstiger sein, als die momentanen Rückbuchungskosten wegen nicht gedeckter Konten, die wir monatlich haben. Bei Daueraufträgen zahlt die dann der Auftraggeber.

@KevinRBG

Die Postbank verlangt beispielsweise 8 Euro für die Bearbeitung eines Auftrags, wenn nicht die "von der Bank bereitgestellten oder zugelassenen Zahlungsverkehrsvordrucke" verwendet werden, oder die Netbank stellt beleghafte Aufträge grundsätzlich mit 10 Euro in Rechnung.

Als Vereinsmitglied würde ich darauf bestehen, den Dauerauftrag selbst bei meiner Bank einzurichten.

@Rolf42

Die Rückbuchungskosten belaufen sich im Schnitt auf 4,- € pro Person und Monat. Das sind momentan um die 20,- € pro Monat durch Rückbuchungen bei diversen Mitgliedern. Die Bearbeitungsgebühren für die Daueraufträge sind pro Person einmalig. Das könnten wir mit einer Aufnahmegebühr regeln. Ich sehe das also als die bessere Alternative.

Meine eigentliche Frage ist:
Kann der Antragsteller auf dem Dauerauftragsformular das Feld Verwendungszweck frei lassen und wir dieses Feld dann ausfüllen, bevor wir das Formular an die Bank senden?

@KevinRBG

Die Mitgliedsnummer im Verwendungszweck zu ergänzen dürfte in diesem Zusammenhang das geringste Problem sein.

Lastschriften wären immer noch sicherer, ob die Person auch wirklich einen Dauerauftrag erteilt steht auf einem anderen Blatt. Man kann recht lange hinter den Beiträgen herlaufen. 

Die Lastschriften holt ihr selbst von seinem Konto - da muss sich der Kassierer drum kümmern. 

den Verwendungszweck kann der Auftraggeber immer ändern, da kann der Empfänger nichts mehr ändern. 

Wir wollen dafür ein Dauerauftragsformular nutzen, das mit dem Aufnahmeantrag zu uns geschickt wird. Wir leiten das Formular dann weiter an die Bank.

@KevinRBG

das nutzt recht wenig; das kann nur der Kontoinhaber

eine Lastschrift - da liegt die Erlaubnis des Inhabers bereits vor

warum das Ganze verkomplizieren? Jedes Neumitglied hat euch eine Einzugsermächtigung zu übergeben. Ihr reicht DIE bei eurer Bank ein.