darf das Amt von meinem Mitbewohner auch die Lohnabrechnung verlangen

7 Antworten

Das Amt versucht euch eine Bedarfsgemeinschaft nachzuweisen , oder es geht schon davon aus das ihr eine seit. Wenn ihr zusammen nur in einer WG lebt müsst iht aufpassen , sonst wird das Gehalt deines Mitbewohners auf deine Bezüge vom Amt angerechnet. Am besten den Mietvertrag vorlegen, wenn ihr dort beide darin als WG eingetragen seit,wenn nicht dann schnell ändern lassen LG

mimmilein2 
Fragesteller
 12.03.2013, 20:51

Wir sind Beide in der Wg eingetragen. Danke dir

da es sich bei deinem mitbewohner um deinen bruder handelt schließe ich mal aus dass das jobcenter eine bedarfsgemeinschaft konstruieren will. das geht nämlich bei geschwistern nur wenn alle gemeinsam mit min. einem elternteil eine bg bilden. geschwister alleine können niemals eine bg bilden.

ich gehe mal davon aus das es sich um eine unterhaltsvermutung nach §9 sgb2 handelt. hierbei geht das jobcenter davon aus, dass sich angehörige aus moralischen gründen in form von sach- oder geldleistungen unterstützen obwohl sie rechtlich dazu nicht verpflichtet sind. dieser unterhaltsvermutung kann man wahrheitsgemäß, schriftlich wiedersprechen. wenn er sein einkommen nicht offenlegen will und dich auch in keiner form unterstützt, schreibst du das auch so. dieses schreiben reichst du so ein dass du es nachweisen kannst. zb. per einschreiben, mit zeugen oder du lässt dir den empfang (am besten durch stempel auf einer kopie des schreibens) quittieren.

Ja, das ist rechtens. Wenn ihr zusammen wohnt, kann das wie eine eheähnliche Gemeinschaft gewertet werden - was es vermutlich auch ist.

freundliche Grüße

Martin

mimmilein2 
Fragesteller
 12.03.2013, 20:38

Ich danke dir, es ist mein Bruder.

Kneetkopp  14.03.2013, 18:26

GermanSailor: Du hast sicher auch eine Quelle um deinen, Verzeihung, schwachsinnigen Kommentar zu belegen, oder? Ich denke wohl eher nicht. Denn das ist wie schon erwähnt, schwachsinnig in zweierlei Hinsicht: Dass du das glaubst und das du es auch noch schreibst!

Kneetkopp  16.03.2013, 00:01

Keine Quelle Martin? Naja, dann kann man nichts mehr hinzufügen. Die Aussage ist jedenfalls falsch!

Dann würde ich einfach ein Schreiben an das Jobcenter senden und diese informieren, dass du keine Unterlagen und Dokumente von Dritten besorgen kannst und auch wirst.

Die Papiere von deinem Mitbewohner, egal ob Bruder oder nicht, geht das Jobcenter nichts an und fertig.

Mal als kleinen Tip: elo-forum.org ;)

Vielleicht zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft, dann müssen alle Einkommen offen gelegt werden.