Hartz 4 mit einem Freund in einer WG?

3 Antworten

Im ersten Jahr akzeptiert das JobCenter die behauptete Wohngemeinschaft.

Danach kehrt sich die Beweislast um. Da müsst ihr belegen, dass ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft seid.

Ja, wenn Ihr eine WG einrichtet und Du es als solches beim Jobcenter dann auch anmeldest, so bekommst Du auch gemäss Deines Untermietvertrages anteilige Kostenerstattung für die Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung, sowie als alleinstehende Person zusätzlich Deine ca. 400 Euro Regelleistung zum Lebensunterhalt.

Solange ihr wirklich als Freunde / Bekannte in der WG lebt und getrennt wirtschaftet, so gibt es für diese Wohnungsart auch keine zeitliche Befristung. Solltet Ihr aber ein Paar sein oder werden, so wird der WG-Status nach 6 bis spätestens 12 Monaten durch das Jobcenter aufgehoben und Ihr beiden werdet als "eheähnliche Lebensgemeinschaft" veranlagt mit Zusammenfassung in eine "Bedarfsgemeinschaft". Dann wird sein Einkommen vorrangig auf Deinen Leistungsbedarf mindernd bis null ( je nach Einkommenshöhe und Warmmiete ) angerechnet.

Solange Du eine reine WG " nachweisen " kannst, ist dies im Prinzip möglich.