Haus an Tochter verschenkt... Nach 2 Jahren arbeitslos geworden.

13 Antworten

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass aus (auch nach 25 Jahren) Beitragszahlung zur Sozialversicherung Ansprüche entstehen.

Sozialleistungen werden aus Steuermitteln aufgebracht, sofern sie über den Anspruch auf Arbeitslosengeld hinausgehen.

Die Weigerung des Sozialamts, bei eigenem Vermögen Leistungen zu gewähren, ist völlig rechtens.

Ihre Freundin hat nun drei Möglichkeiten:

1. Die Schenkung nach $ 519 BGB (Einrede des Notbedarfs) zurückzufordern, das Haus zu einem marktgerechten Preis (den Kindern) zu verkaufen und aus dem Erlös ihren künftigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten

2. Die fiktiven Mieteinnahmen (Mietpreisspiegel) der Immobilie von den Kindern monatlich zu fordern

3. Sie über die Almosen hinaus zu regelrechtem Unterhalt zu verpflichten

Auch wenn die Kinder das finanziell schmerzt müssen sie einsehen, dass jetzt erst einmal das Wohl und die persönlichen Interessen der Mutter Vorrang von ihrem eigenen billigen und bequemen Leben hat.

HTH

G imager761

"Auch wenn die Kinder das finanziell schmerzt müssen sie einsehen, Mutter Vorrang von ihrem eigenen billigen und bequemen Leben hat."

Vielen Dank für die Teilnahme an der Diskussion. Hier geht es ebenso um die Existenzsicherung der Familie.

Ich weiss nicht wo Sie das billige und bequeme Leben gelesen haben..? Sie unterstellen hier hinter vorgehaltener Hand absicht. Das ist nicht der Fall...

@stuumon

Ich unterstelle nichts, sondern bewertete die rechtliche Situation der Frage, ob Beitragszahlungen einen Anspruch auf Sozialhilfe begründen (nein, das tun sie nicht) oder ob verschenktes Eigentum dem anrechenbaren Vermögen der Antragstellering zuzurechnen ist oder nicht (ja, es ist dem Vermögen zuzurechnen).

Die Kinder haben vorher ihre Existenz in einer Mietwohnung sichern können und wohnen seit 2 Jahren mietfrei im Eigentum, oder habe ich das falsch gelesen?

Welche Existenz wäre bei Rückgabe gefährdet?

Und muss der Staat dafür aufkommen oder die Familie?

Der Gesetzgeber sagt, nicht die Gemeinschaft, wenn es die Familie selbst schafft.

Ich sage, gut so - nur die wirklich Bedürftigen dürfen auf die Solidargemeinschaft zählen.

G imager761

Innerhalb von 10 Jahren kann eine Schenkung rückgängig gemacht weren. Da die Mutter nun mittellos ist, wird der Tochter keine Wahl haben, als das Haus zurückzugeben. Hartz 4 sind Steuergelder, solange irgenwo noch Privatvermögen ist, muss sie ihr Vermögen verbrauchen bevor sie Anspruch an Steuergelder geltend machen kann. So ist unser Gesetz, dass man innerhalb von 10 Jahren durch eigene Mittellosigkeit eine Schenkung rückgängig machen muss

Und wenn die Tochter auch Mittellos ist?

@stuumon

Leider auch dann, ich verstehe sehr gut was du sagen willst, ich finde auch...wir haben soooo viele Schmarotzer im Land, die noch nie gearbeitet haben und es sich auf Staatskosten gut gehen lassen. Wie ungerecht ist es einer alten Dame, die jahrelang für ihr Häuschen geschuftet hat und auf vieles verzichten musste, nun auch noch das Haus zu nehmen oder zu verbrauchen, während andere noch nicht einen Euro in die Kassen zahlten...aber trotzdem kassieren können....Ich rege mich immer wieder darüber auf..das Problem sind unsere Gesetze....dort steht sinngemäß; Wer so bescheuert ist, sein Geld in Immobilien oder Vermögen anzulegen, der soll gefälligst selber seine Unterstützung oder irgendwann seinen Heimplatz bezahlen!

"Es wird gesagt "

Dein Problem ist das Vorgehen mit zuviel Quatschen. Du musst Anträge schriftlich formulieren und schriftliche Bescheide verlangen. Gegen die kann man dann - schriftlich - Rechtsmittel einlegen.

Wenn Dich das überfordert, solltest Du besser einen Rechtsanwalt beauftragen.

Achte auch Fachanwälte für Sozialrecht.

Beratung und Unterstützung gibt es beim Ortsverband des Sozialverband VdK. Wo du den nächsten findes steht auf der Internetseite http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1 .

Danke.. Werde heute mich heute abend damit auseinandersetzen...

Die Dame hat Vermögen, auf das sie noch zugreifen kann. Die Familie der Tochter kann sich eine andere Wohnung leisten. Warum sollte da die Allgemeinheit für den Unterhalt der Mutter aufkommen?

das ist mal eine Unterstellung? in der Frage ist es anders beschrieben.

@wernilein

Du meinst die Situation der Tochter? Ich bin davon ausgegangen, dass sie selbst klarkommt, wenn sie die Mutter unterstützen kann.

@Quickfinger

kann sie leider nicht...

die tochter hat 2 kleine kinder + mann.. der mann arbeitet.. sie ist zuhause und kümmert sich um die kinder..

der familie reichts grad so über die runden... ihr mann muss zusätzlich auch noch unterhalt an seine ex+kind zahlen... also es reicht vorne und hinten nicht..

wenn sie jetzt noch das haus verlieren ist die existenz der familie auch dahin....