3er WG, Freund zieht mit in ein Zimmer wie viel Miete verlangen?

7 Antworten

"ich wohne zurzeit in einer 3er WG"

Dein Kommentar beschreibt, dass ihr eine Mieterpartei, bestehend aus 3 Personen seid, die einen wirksamen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat.

Das stünde dem Zuzug einer 4. Person entgegen, weil die Rechtsverhältnisse der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Vermieter davon berührt würden.

So könnte eine Änderung des Mietvertrages mit Einverständnis des Vermieters, der Mieter und des Zuzugswilligen und Änderung des Mietpreises Abhilfe schaffen oder die Mieterpartei beantragt das Recht zur Untervermietung beim Vermieter und der Neuling schließt mit der Mieterpartei einen Untermietvertrag.

Die Höhe der Untermiete wird verhandelt und gedrittelt. Du als Freundin verzichtest auf dein Drittel und die ganze Sache ist nun rund und rechtlich sauber.

In einem Zimmer, ja, aber die Nebenräume nutzt er ja ganz normal mit.

Darf er etwa nicht mit ins Bad auf Toilette oder in die Küche? Und wie kommt er von der Wohnungstür in dein Zimmer.

Gesamtmiete durch 4 wäre gerecht auch insofern weil deine Mitbewohner stärker als im Vertrag eingeschränkt sind.

Wegen der Nebenkosten (Müll, Wasser etc.) wird dein Freund doch sicher auch beim Vermieter angemeldet?!😀

Kaltmiete durch 3 und Nebenkosten durch 4

Ist ein Rechenexempel :

680/4=170€ für jeden -oder

deine 230/2= 115€ plus Strom, Wasser, Internet biste wieder auf rund 170€ ..

Nimm das Viertel an und gut ist ..