Darf das Amt Hartz 4 mein Strom Guthaben einbehalten bzw.anrechnen?

10 Antworten

Wenn sie dir den vollen Abschlag für deinen Strom für die Nachtspeicheröfen gezahlt haben,dann wirst du nichts dagegen machen können,denn du müsstest den tatsächlichen Verbrauch separat darlegen !

Das ist mit einem Zähler nicht möglich.

Nur wenn du nicht die vollen Kosten für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) vom Jobcenter bekommen würdest,weil diese evtl.nicht angemessen sind,dann könntest du deine eigene Zuzahlung geltend machen.

Wenn du an normalem Haushaltsstrom eingespart hast,dann darf das nicht angerechnet werden,aber das musst du dann wie gesagt belegen können und wenn alles über einen Zähler läuft,ist das nicht möglich.

Nein, das darfst du behalten wenn da bei der jahresabrechnung Guthaben hast.
Worauf du aber aufpassen musst:
Kürzlich hat so ein richtig zugekiffter versiffter Richter beim Bundessozialgericht zu viel gesoffen und allen Ernstes geurteilt dass Stromboni, die man so zum Stromverteag dazu kriegt, vom jobcenter einkassiert werden dürfen!

Insofern, wenn dud a irgendeinen Tarif mit einem Bonus dabei aussuchst, achte drauf dass dir da nichts direkt ausgezahlt wird, sondern das auf die Abschläge angerechnet wird oder ebene bei der Jahresabrechnung abgezogen wird oder so .-)

strom muss grundsätzlich jeder selber zahlen. da du es von deinem regelssatz zahlst, ist es auch dein guthaben wenn du etas wiederbekommst!

Strom muss vom regelsatz bezahlt werden und darf somit nicht angerechnet werden sobald dieser nicht der Heizung dient

Nur wenn das Amt für dich auch den Strom gezahlt hat, wenn nicht, dann nicht.