Guthaben aus Strom muss man dem Amt zahlen oder Steht es mir zu?

5 Antworten

Hallo "unwetter2013",

nach früherer Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R, galten Stromkostenerstattungen noch als Einkommen im Sinne des Sozialhilferechts. Jedoch hat der Gesetzgeber mit der zum 1.1.2011 in Kraft getretenen Regelung in § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts reagiert und darin festgelegt:

Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen.

Dies hat sodann auch das BSG mit Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 186-10 R bestätigt. Mithin kann Geld, das die Hartz-IV-Empfänger aus ihrer Regelleistung selbst aufgebracht haben, danach nicht als Einkommen angesehen werden.

Jedoch sind solche Erstattungen grundsätzlich als laufendes Einkommen und nicht als Vermögen anzusehen. Die Stromkostenerstattung sind demnach als laufendes Einkommen anrechnen, wenn sich die Überzahlung der Stromkosten aus Zahlungsmitteln vor dem Bezug der Sozialleistungen aufgebaut hat. Ist die Überzahlung an den Stromanbieter jedoch mit Sozialleistungen erbracht worden, so gilt dies natürlich nicht.

Leider machst Du keinerlei Angaben dazu, ob die Abschlagszahlungen aus Sozialleistungen oder aus Mitteln vor dem Bezug Dieser geleistet wurden.

Viele Grüße, Will.

rein theoretisch betrachtet ist es so, dass die Rückerstattung von Stromkosten aus Zeiten, zu denen du kein Sozialleistungsempfänger warst, als "Einkommen" zu werten ist, und ab einer gewissen Höhe anzugeben ist. wie der akutelle satz ist, weiß ich nicht, früher waren es mal 160 €

Stammt die Rückzahlung aus Zeiten, zu denen sozialleistungen bezogen wurden, ist es eindeutig. du hast das Stromgeld von deinem Harz IV bezahlt, dem entsprechend ist es, wenn du sparsamer warst, als erwartet, natürlich auch dein geld.

das gilt übrigens selbst dann, wenn das Amt dir einen Teil der Stromkosten bezahlt, weil du z.b. einen Warmwasserbereiter hast, hier gilt der Grundsatz, dass das Amt dir eine Pauschale zahlt, die sich an der Anzahl der in der Wohung lebenden Personen bezahlt. und wie der name Pauschale bereits sagt, duschst du mehr, als das Amt berechnet, ist es dein vergnügen, sparst du beim Duschen, hast du natürlich anrecht auf die ersparnis.

was ich übirgens (nicht) machen würde ist auf grund der rückerstattung den Abschlag senken zu lassen... bzw. wenn der Stromanbieter von sich aus die Abschläge senkt, mich mit dem SA in verbindung setzen, um die Senkung der Abschläge rückgänig zu machen...

wenn du nämlich tatsächlich mal doch mehr verbrauchst, hast du so nicht das Problem, dass du eine nachzahlung leisten musst...

lg, Anna

Hallo ja ich habe alle 2 Monate von meinen Reglsatz,den Strom bezahlt.Dann müsste das gut haben auch mir hören oder?

natürlich nicht , den strom zahlst du ja selber von deiner grundsicherung... also steht dir auch die rückerstattung zu , bei den nebenkosten sieht es da anders aus..

Danke für deine Antwort Bist du dir da sehr sicher das es mir zu steht??Das wer echt der Hammer,wenn es nicht so wer.

@unwetter2013

Das ist ganz sicher. Üblerweise war das eine ganze Weile anders. Ein höchstrichterliches Urteil hat dann aber entschieden, dass die Rückzahlung aus Stromvorauszahlungen nicht angerechnet werden dürfen.

Wäre ja auch kurios: Von Deinem eigenen Regelsatz zahlst Du die Stromrechnung genauso, wie Du an der Kasse zahlst, wenn Du etwas kaufst. Wenn Du bei Deinem Einkauf zum Beispiel 50 Euro der Kassiererin gibst und 42,20 Euro zurückbekommst, wäre das ja sonst auch anrechenbares Einkommen, weil Dir Geld zufließt.

Also freue Dich über die Stomrückzahlung, war genauso, als hättest Du das zuviele Geld in ein Sparschwein gesteckt.

@cyracus

Hallo also dann heisst das,das mir das guthaben auch gehört und nicht dem Amt,wenn ich das aus meinen Regelsatz den Strom bezahlt habe?

@cyracus

Danke für deine Antwort.Jetzt bin ich Ruhiger das ich weis das es mir zu steht..Vielen dank nochmal.

Wenn man Nachtspeicher hat und meint, durch moderates Heizen der Umwelt oder seinem Geldbeutel etwas Gutes zu tun, irrt sich - das Amt verlangt das Guthaben zurück, bzw. behält es einfach beim nächsten Mal ein. Wenn man aber heizt wie toll, werden die Mehrkosten anstandslos übernommen. Leider wahr. Wie es mit Tagstrom ist, weiss ich nicht, gehe aber davon aus, dass es ähnlich ist.

Nein duerfen sie nicht. Ich hatte gestern ein Gespraech mit meiner Sachbearbeiterin vom Sozial u Wohnungsamt. Ich beziehe auch Erwerbsminderung u Grundsicherung. Die wollen nur die Neben kostesbrechnung fuer Heizung u Warmwasser.