Als Hartz 4 Empfänger Geschirrspülmaschine verkaufen müssen?

16 Antworten

Kann ich mir nicht vorstellen. Wahrscheinlich ein Tipp. Aber eine Anweisung !? Zumal diese Sachen nicht viel im Erlös einbringen und entlasten den Bedürftigen auch nicht von teuren Folgekosten, wie z.B. die Reparatur eines Ferraris.

Wenn überhaupt dann kann der Wert der Gegenstände der über einen angemessenen Hausrat hinausgeht nur dem Vermögen zugerechnet werden. Hier gibt es aber Freibeträge sowohl für die Freundin als auch ihr Kind. solange sie da drunter bleiben (mit dem Gesamtvermögen) kann das Jobcenter hier auch nichts dergleichen verlangen.

Bitte unbedingt bei den entsprechenden Beratungsstellen Hilfe holen. 

Nein, das dürft ihr behalten. Dies muss auch beim Antrag nicht als Wertgegenstände angegeben werden, nur teure Skulpturen oder Bilder.

Wahrscheinlich hat ihr Sohn eine ältere Playstation, dann ist diese keine 100 Euro mehr wert. Falls er eine neue hat, ist diese gebraucht auch nur noch für ca. 200 zu verkaufen.

Ein Fernsehgerät dürft ihr besitzen. Warum nicht 2? Was juckt das euch? Ganz im Ernst, wenn der Sohn im Jugendalter ist, hat er bestimmt keinen Bock, mit seiner Playsi im Wohnzimmer zu zocken, wenn Kumpels da sind. Das habt ihr Möchtegernpädagogen hier nicht zu entscheiden. Fernsehgeräte sind gebraucht auch nur 100 Euro wert, außer er hat den neusten Smart-TV Curved von Samsung im Wert von 5500 Euro, was ich nicht glaube.

Eine Geschirrmaschine braucht auch nicht verkauft werden, je nach Alter vllt. 100 Euro wert. Also habt ihr ca. 400 Euro. Wow. Was bringt dem Jobcenter das, es übersteigt ja nicht das Vermögen. Wisst ihr, was das Lustige ist? Der Erlös dürfte nicht mal angerechnet werden, da Gegenstände verkauft wurden, mit denen man keinen Gewinn macht. Das Geld darf so oder so behalten werden. Das JC soll euch mal schleunigst in Ruhe lassen. Schreib einen Widerspruch, geh vors Sozialgericht, wenns nichts nützt. Und hol dir einen Beistand.

Ist ja ein richtiger Saftladen.

Es existiert ein sogenanntes Schonvermögen. Siehe dazu hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen

Dort wird auch erläutert wie hoch dieses Schonvermögen ist und was es beinhaltet.

Die Playstation deines Sohnes gehört jedenfalls nicht dazu. (
Brühl/Geiger in LPK-SGB XII, 8. Aufl., § 90 Rn 38)

[...]angemessener Hausrat, wobei die bisherigen Lebensverhältnisse der nachfragenden Person und auch der anderen in der Einsatzgemeinschaft lebenden Personen zu berücksichtigen sind.[...]

Es kann dann verlangt werden,das eine Verwertung geprüft wird,also das der Wert dieser Sachen festgestellt wird,liegt er aber wie gesagt,unter deinem Schonvermögen,muss nichts veräußert werden.








Zwei TV Geräte in einem 2-Personenhaushalt sind purer LUXUS.

@mikke95

Es geht nicht um Luxus sondern um das Schonvermögen.

@mikke95

Nö, warum immer bei Mutti gammeln, um fern zu sehen?

Was interessiert dich das, wie viele Fernseher die haben. Neidisch, weil du dir nicht mal 2 Fernsehgeräte gebraucht leisten kannst? Dann lass deinen Neid woanders aus, aber gönne Leuten doch, dass ein Junge wenigstens normal mit seinen Freunden was machen kann.


Wir hatten sogar 7 Fernseher im 3 Familien-Haus, sind wir jetzt reich?

Hä? Kann mir gar nicht vorstellen das das verlangt wird. Das wäre mir echt neu. In welchen Zusammenhang wurde das denn gesagt??