steuerfreie Zuschläge werden von Hartz 4 abgezogen, ist das rechtens?

1 Antwort

Die Anrechnung ist NICHT RECHTENS!!! Du hast gute Aussichten auf Erfolg, wenn du Widerspruch dagegen einlegst.

Nach zum Teil höchstrichterlicher Rechtsprechung(Sozialgericht Lüneburg S 28 AS 1055/07 25.10.2007 in Verbindung mit Bundessozialgerichtsentscheid 17, 242, 244 (nachtarbeit) und zahlreichen Landessozialgerichten) kann davon ausgegangen werden, dass Sonn-, Feiertags und Nachtzuschläge die zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werden zweckbestimmtes Einkommen sind und somit anrechnungsfrei bleiben müssen. Begründung: Es handelt sich nicht um normales Einkommen sondern um eine Mehraufwandsentschädigung, weil du auch mehr strapaziert wirst als bei Arbeit zu normalen Zeiten.
Erhälst du allerdings für diese Arbeit keinen Zuschlag sondern bekommst an einem anderen Tag frei, gehst du leer aus. Hast du Erfolg bekommst du RÜCKWIRKEND diese Zuschläge die bereits für Nacht- und Feiertagsarbeit an dich gezahlt und von der Arge einbehalten wurden von der Arge voll ausgezahlt und zusätzlich zu deinem Einkommen/Regelsatz!!! Um Erfolg zu haben fordere von der Arge diese rückwirkende Auszahlung und für jetzt und die Zukunft, dass diese Zuschläge nicht angerechnet werden (§ 11 Abs 3 Nr 1a SGB II). Lege widerspruch ein, falls die Arge ablehnt und sich weigert (Stichworte: zweckbestimmtes Einkommen, (Mehr-)Aufwandsentschädigung). Sollte der Widerspruch keine "Abhilfe" bringen (Abhilfebescheid)gehe mit dem Ablehnungsbescheid der Arge zum Amtsgericht deines Ortes und beantrage einen Beratungsschein (Annähernd oder ganz kostenlose Beratung durch Anwalt), damit gehst du zu einem Sozialanwalt. Sollte der auch keinen Erfolg haben beantragst du eine Entscheidung durch dein Sozialgericht (Prozesskostenhilfe: Bedürftige müssen hierfür nix zahlen). Alternativ und zur sofortigen beratung: gehe zu einer Beratungsstelle!