Darf Arbeitslosengeld 1 gepfändet werden?!
Arbeitslosengeld 1 sind Sozialleistungen und dürfen nicht gepfändet werden... Ist das noch so oder hat sich was geändert?!
4 Antworten
ALG 1 liegt unter der Pfändungsgrenze und dient zu deiner Lebenshaltung, somit nicht pfändbar
liegt das alg-1 über der pf-grenze kann der übersteigende teil gepfändet werden. jawohl!
Das liegt nicht an der Pfändungsgrenze, sondern an der Art des Geldes. ALG1, HartzIV etc. sind nicht pfändungsfähig und sichern ausschließlich deinen Lebensunterhalt.
Deswegen kannst du ja auch als Empfänger von Sozialgeld keine Kredite aufnehmen.
Die Banken könnten nichts pfänden, um sich das Geld wieder zu holen.
Was kann man machen wenn man gepfändet wird obwohl man Schwager ist und Hartz 4/ bekommt und nix hat außer sein harz4/ geht das bei kontopfandung
Was kann man machen wenn man gepfändet wird obwohl man Schwager ist und Hartz 4/ bekommt und nix hat außer sein harz4/ geht das bei kontopfandung
Bis zum "Selbstbehalt" ist es schon pfändbar. Das ALG 1 ist in seiner Höhe abhängig vom vorherigen Einkommen. Das kann im Einzelfall ja durchaus beträchtlich gewesen sein... Erst Hartz 4- Leistungen, die ja das absolute Minimum dessen darstellen, was man zm Leben benötigt, sind nicht mehr pfändbar.
Ich bleibe bei meiner Ansicht! Es kommt allein auf die Höhe des ALG1 an, ob ein Teil davon pfändbar ist, oder nicht.
Hier ein Link zur Schuldnerberatung Stuttgart, die den Sachverhalt genau erklärt.
Genau so ist das. Und außerdem ist ALG I keine Sozialleistung - wer auf sowas kommt, kann ja wohl selber noch nie gearbeitet haben...
Liebe moosmutzelchen, leider gibst du schlechten Rat, bitte mach dich sachkundig!