Darf das Arbeitslosengeld 1 & 2 gepfändet werden?
Hallo Ich habe mal eine frage und zwar ist Arbeitslosengeld 1&2 pfändbar? Wir haben eine nachzahlung bekommen da mein verlobter letzten monat kein geld bekommen hat. Und es wurd gepfändet es waren gerade mal 294 €
7 Antworten
ALG II ja, aber:
"Pfändungsfreigrenzen blocken Pfändungen ab
§ 850c ZPO bestimmt die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Danach ist das Arbeitseinkommen und somit auch Hartz IV unpfändbar, wenn es den einem alleinstehenden Schuldner persönlich zustehenden Freibetrag von monatlich 1.045,04 € ab 01.07. 2013 (bis 30.06.2013 1.028,89 €) nicht übersteigt."
Pfändungsfreigrenzen blocken Pfändungen ab>
Aber seit 1.01.2012 nur noch mit einem P-Konto.
Mein Verlobter hatte nur das geld er bekommt erst ab nächstem monat seinen normalen satz. Das bedeuter er hat für diesen monat gerade mal 295euro bekommen
Ja sie haben uns es aber jetzt gepfändet :( was kann ichtun
Grundsätzlich ist alles pfändbar.
Habt ihr denn ein Pfändungsschutzkonto ( P-Konto ) ?
Wenn nein, lasst euer normales Konto schnellstmöglich in ein P-Konto umwandeln. Macht das persönlich. Habt ihr keinen Termin, dann müsst ihr eventuell etwas warten.
Solange die Hauptpfändung - weswegen das Alg 2 gepfändet wurde - nicht älter als 4 Wochen ist, solange stehen euch die 294€ noch zu, wenn spätestens innerhalb dieser 4 Wochen das P-Konto beantragt/umgewandelt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
Das P-Konto darf NICHT teurer sein als das normale Girokonto. Auch darf sich weder das Kontomodell, noch eure Kontonummer ändern. ( BGH Urteile vom 13.11.2012 und 16.07.2013 )
Eure normale Bankkarte dürft ihr behalten. Sie darf nicht gegen eine Servicekarte getauscht werden.
Dispokredit und Kreditkarte dürfen bei einem P-Konto gekündigt werden. Aber immer Einzelfall bezogen und ordentlich. ( BGH Urteil vom 16.07.2013 )
Habt ihr schon ein P-Konto, dann kommt es darauf an, wieviel Einzahlungen/Überweisungen ihr im Oktober schon erhalten habt?
Generell kann ein Gläubiger jeden Vermögensgegenstand und auch jedes Einkommen pfänden. Es gelten aber Pfändungsfreigrenzen. Dadurch fällt die Forderung natürlich nicht unter den Tisch, sondern der Gläubiger kann sich diese Forderung gerichtlich bestätigen lassen und dann 30 Jahre lang versuchen, sie beizutreiben.
Was der Gläubiger einmal hat, hat er.Dann kannst du nur wiederum auf Herausgabe klagen.
Viel Spass!
Klar was er einmal hat hat er! Aber mein freund bekommt zur zeit keine leistungen das war eine einmalzahlung da wir nicht wirklich was haben er bekommt erst ab nächstem monat wieder geld so er hat jetzt eine zahlung vom amt bekommen wegen Notwendigkeit und das waren gerade mal 294 € das uns jetzt gepfändet wurde
Viel Spaß>
Was zur Hölle soll dieser Sarkasmus??!! Das ist hier total unangebracht!!!
Im Übrigen ist deine Antwort wenig bis gar nicht hilfreich, da in dieser nichts über das P-Konto steht!
Wenn es durch die Nachzahlung euren Pfändungsfreibetrag übersteigt, darf die Nachzahlung gepfändet werden.
Dann ist es nicht pfändbar.