Darf Arbeitgeber Toilettengang verbieten?

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Nein haben sie natürlich nicht. Diese Aussage würde ich mir als Erstes mal schriftlich geben lassen. Und ansonsten gepflegt ignorieren.

Und falls mir der Toilettengang schriftlich verwehrt wird würde ich mal gepflegt zum Personalrat spazieren.

Wenn es zur Sprache kommt, ist es in der Regel eher 5 - 8 mal im Dienst.

Auch dürfte der zeitliche Rahmen der Besuche des stillen Örtchen wohl eher 10 bis 15 min umfassen, wenn es wirklich nur diese 2 - 3 mal sein sollten.

Durchaus kann auch ein aufsuchen der Toilette erhebliche Einflüsse auf den Ablauf nehmen, so das der Arbeitgeber sich ein besseres Zeitmanagement erhofft. Also nicht mitten in der Visite, mitten im Notfall, oder halt nicht grundsätzlich in Arbeitsabläufen.

So kann man durchaus erwarten, das jemand gesundes in der Regel nicht immer zu unpassenden Zeiten auf die Toilette verschwindet.

Familiengerd  30.08.2021, 16:53
Wenn es zur Sprache kommt, ist es in der Regel eher 5 - 8 mal im Dienst.

Auch dürfte der zeitliche Rahmen der Besuche des stillen Örtchen wohl eher 10 bis 15 min umfassen, wenn es wirklich nur diese 2 - 3 mal sein sollten.

Woher willst Du das denn für den konkreten Fragefall wissen?!?

StRiW  30.08.2021, 17:11
@Familiengerd

Da ich immer nur die Beschwerden meiner Leute auf den Tisch habe, wenn Leute den Bogen überspannen.

In der Regel macht sich kein Arbeitgeber die mühen und sticht mal eben in ein Hornissennest, weil der Mitarbeite 1 bis 2 mal am Tag zügig, bei passender Gelegenheit zur Toilette eilen?!

Immer kommen die Mitarbeiter auf einen zu und beschweren sich über den Kollegen der sich abseilt. Fast immer haben schon Kollegen versucht auf den Mitarbeiter positiv einzuwirken.

Nein, kann man natürlich nicht verbieten! Aber man könnte selbst auch mal schauen 1 oder 2 Toilettengänge auf die Pausen zu verlegen von den 3en...

Zudem sind 5 Minuten (wenn es denn wirklich auch NUR 5 Minuten sind) relativ lange, für einen Toilettengang. Kommt drauf an, wie weit die Toiletten weg sind usw...

Das Problem ist: Du frägst für jemanden, der dir seine Geschichte und Sichtweise erzählt hat...

Wieso geht das nicht? Soll der Arbeitnehmer Windeln tragen oder was? Wenn das Verbot des Toilettenganges ernst gemeint ist, dann soll der Arbeitgeber das bitte erläutern und mit dem Betriebsrat aushandeln.

Nein hat er nicht. Art und dauer des Toilettengangs sind Pausen aber gelten einem natürlichen bedürfnisses. Der Arbeitgeber kann einen Angestellten weder Vorgaben zur Dauer noch häufigkeit des Toilettengangs machen, denn das stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.