Darf arbeitgeber dunklen lippenstift verbieten?

8 Antworten

Jeder Arbeitnehmer repräsentiert auch sein Unternehmen. Es ist also auf ein angemessenes Äußeres zu achten. Gepflegt sein, angemessene Kleidung...

Auch diese Bitte wird sicherlich nicht von Ungefähr kommen. Eventuell ein Resultat aus Kundenbeschwerden.

In jedem Fall darf er darum bitten und mit Grund auch verbieten.

Hat er es nicht im Arbeitsvertrag geregelt, so darf er das nicht. Wie dunkel ist der Lippenstift denn? Drückt er eine gewisse Gesinnung aus, ist dazu geschäftsschädigend und einige Kunden haben sich darüber beklagt, so so hat der Chef unrecht, stört wohl enorm den Frieden zwischen den beiden Parteien.

Wahrscheinlich sieht die Farbe nach Bordellbetreiberin aus und wenn es dem Hotel schadet, dann darf der Chef es verbieten. Es gibt auch dezente Farben die man benutzen kann. Daher absolut korrekt Haltung des Chefs, entweder sie akzeptiert es oder sie kündigt und sucht sich was anderes.

Keine Ahnung warum man sich nicht einfach anpassen und unterordnen kann. In der Freizeit kann sie gerne den dunklen Lippenstift tragen.

Der Arbeitgeber darf bis zu einen gewissen Grad, das Aussehen der Angestellten bestimmen, wenn er der Meinung ist, das ganze sei nicht angebracht.

Ob dunkler Lippenstift als Kosmetikerin in einen Spa jetzt als unangebracht betrachtet werden kann, fragwürdig.

Der AG darf Anweisungen zur Kleidung und dem äußeren Erscheinungsbild machen, ja.

Bei Douglas muss man, wenn man Rock trägt seine Beine enthaaren und Strumpfhosen tragen oder die Beine bräunen. Bei einer Bank muss man Businesskleidung tragen udn auch hier sind zu auffälliges Makeup oder Schmuck nicht erlaubt