Dachboden nicht nutzbar

5 Antworten

Die Nichtnutzbarkeit des Dachbodens ist ein erheblicher Mangel, der so dem Vermieter bekannt ist. Er muss deshalb auch nicht mehr davon in Kenntnis gesetzt werden. Selbstverständlich steht euch von Anbeginn der Nichtnutzbarkeit die Mietminderung (3%, Basis Bruttomiete) zu. D. h., auch rückwirkend bis zu 6 Monate, wenn die volle Miete weiter gezahlt wurde. Teilt also dem Vermieter schriftlich mit, dass ihr auf Grund der Mangelhaftigkeit die Miete bis Abstellung des Mangels um 3% mindern werdet und das ab Januar 2012. Die Minderung für Dezember dürft ihr im Febrauar zusätzlich vornehmen (aufrechnen). Die Berechtigung der Mietminderung hat mit einer Fristsetzung für die Durchführung der Reparatur nix zu tun, die Fristsetzung gilt lediglich in Hinsicht auf eine mögliche Ersatzvornahme, die hier aber irrelevant sein dürfte.

Dann zahlt halt nicht mehr dafür. Setzt eine Frist und kündigt nach Ablauf die Anpassung der Miete an, bis der vertraglich vereinbarte Umfang der Mietsache zur Verfügung gestellt wird.

1. Der Vermieter muss dir den Dachboden wieder zur Verfügung stellen. Er darf Schäden reparieren oder den Dachboden im Rahmen einer Modernisierung dämmen, er darf ihn aber nicht über Monate unbenutzbar machen.

2. Zunächst einmal kannst du die Miete um 2,5 % mindern.

http://www.mietemindern.de/urteile/559-entfaellt-die-nutzung-des-dachbodens-als-nebengelass--so-stellt-dies-einen-mangel-der-mietsache-dar--der-eine-mietminderung-von-2-5-prozent-rechtfertigt--

Allerdings nicht für die Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

3. Dann solltest du den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung (In der Regel 14 Tage) auffordern, den Dachboden wieder in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.

4. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kannst du zusätzlich zu der Mietminderung ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe von 7,5 % geltend machen. insgesamt also 10 %. Das tut schon weh. Den zurückbehaltenen Betrag musst du allerdings nachzahlen, sobald der Mangel beseitigt ist.

5. Passiert auch daraufhin nichts, bleibt nur eine Klage auf Mangelbeseitigung. Dafür solltest du dir dann einen Anwalt nehmen.

LG

C.

Das nützt jetzt erst mal nichts. Ihr hättest sofort mit Fristsetzung auf die Nutzung bestehen müssen, dann hättet ihr eine Mietminderung ( ??? %) vornehmen können. Jetzt könnt ihr das nur ab sofort (nach Fristsetzung)

Ein fall für den Mieterschutzbund .