CrossBike ohne Führerschein?

1 Antwort

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 (1) Nr. 1 StVG), Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wegen Fahren ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (§ 6 PflVG), Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis für den Fahrzeughalter (§ 21 (1) Nr. 2 StVG), bzw. u.U. unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges (§ 248b StGB) sofern der Fahrzeughalter von der Aktion nix wusste.

Das Fahren ohne Zulassung an sich kann man da erstmal vernachlässigen.

Was passiert wenn du erwischt wirst?

Wir gehen mal davon aus, dass du nicht noch so dumm bist und versuchst zu flüchten, wenn man dich anhalten will.

Deine Eltern dürfen dich bei der Polizei abholen und kriegen erstmal alles mit. Du darfst mit einer netten Geldstrafe, bzw. kombiniert mit einem schönen Haufen Sozialstunden rechen. Darüberhinaus wird man dir eine Führscheinsperre verpassen, sodass du dann auch mit 18 dann die nächsten Jahre an Auto oder gar Motorradfahren denken brauchst.

Baust du einen Unfall, musst du persönlich für die entstandenen Schäden aufkommen. Sachschäden sind da noch harmlos, wenn jemand verletzt wird ist zumindest mal klar wo das Geld, dass du in den nächsten Jahrzehnten vielleicht verdienen wirst hinwandert, denn dann sind schnell mal 5-6 Stellige Beträge.

Der Fahrzeughalter kann mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, hat ja schließlich zugelassen, dass irgendein Vogel ohne Führerschein mit seinem, Bike umherdonnert.

Sofern du doch noch auf die Idee kommst die o.g. Flucht anzutreteten, kommen natürlich noch diverese andere Straftaten in Betracht, was es auch nicht besser macht.

Alles in allem ist es eine verdammt blöde Idee.