Rücktritt Handyvertrag Reklamation?

2 Antworten

Hallo Knalfrosch199x,

es ist in der Tat so, dass beide Dinge, also Vertrag und Endgerät, separat gehandhabt werden. Wenn ein Gerät defekt geliefert wird und auch ein mehrfacher Austausch bzw. Reparatur ohne bleibenden Erfolg durchgeführt werden, gibt es den Prozess der Wandlung.

Ich bin aber neugierig: Was war denn am Sony defekt, dass Sony direkt es nach 2 Versuchen nicht final reparieren konnte?

Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft

Guten Tag, es waren mehrere Dinge. 

Bei der ersten Einsendung wurde der Rahmen, Kamera Front und Akku getauscht.

 Beim zweiten mal 
-Back Cover -Baugruppe
-Front Cover (Display, Touchscreen) -Kamera
-Kleinteile -Lautsprecher
-Mainboard/Hauptplatine

Einsendung bei Telekom (weil Mikro) nicht mehr ging. 

Man kann sagen, W-Support hat mehr kaputt als ganz gemacht. 

Die Kamera hat einen Effekt, den man Soft Skin nennt, dieser lässt sich nicht ausstellen. (Mittlerweile) haben Sie ein neues Update wo der Fehler behoben wurde (glaube ich, noch keine weiteren Selfis gemacht) 

Kaum ist ein Problem behoben folgen weitere, sprich wenn ich bspw. in WhatsApp schreiben will, geht das erst nach dem ich den Bildschirm wieder ausgeschalten habe. 

Da das Smartphone von Ihnen ist würde ich mich freuen, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen, da ich genau weiß, dass ich in einem Telekom Shop vermutlich nicht weiter komme. 

@Knalfrosch199x

Oha, das ist in der Tat eine mehr als ungewöhnliche
Historie.

Es wurde „erst“ ein Reparaturversuch bzw. Austausch über uns
gemacht und die ersten 2 Versuche liefen über Sony direkt, richtig?

Wenn ja, dann fürchte ich, bekommen wir die Wandlung noch
nicht hin. Erst wenn wir es in drei Versuchen nicht schaffen, ein
funktionierendes Gerät bereitzustellen, besteht die Möglichkeit einer Wandlung.

Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft

Normalerweise teilen die das in 2 juristisch voneinander Unabhängige Leistungen auf sodass eine Kündigung dann nicht möglich ist.

Oft ist das auch problematisch wer dann der Vertragspartner gewesen ist.

Kauft man zum Beispiel in einem Handyshop tritt der Shop meist als Verkäufer für das Gerät auf der Vertrag für den Tarif findet aber mit dem Netzbetreiber statt wobei der shop dann nur als Vermittler gilt.

Winden werden sie sich so oder so wollen.