come in and find out Rechtlich geschützt?

1 Antwort

Hab mal ein wenig recherchiert :-). Auf die richtige Spur kam ich über eine ältere Antwort hier:

Unter der Nr. 39612221; 001370428 und 39629446 als Wortmarke und Marke auf die Parfümerie Douglas GmbH, 58099 Hagen eingetragen beim DPMA, gültig weltweit bis 2016.
Die Nr. 39612221 verbietet u.a. jegliche Art von Werbung mit dieser Wortmarke.

https://www.gutefrage.net/frage/come-in-and-find-out---in-eigene-werbung--flyer-fuer-kampfkunst (Antwort von Stelari)

Hab dann weiter geschaut, der Slogan ist nach wie vor als Wortmarke geschützt, der Schutz wurde bis 2026 verlängert, siehe Registereintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396294464/DE

Grundsätzlich ist nicht jeder Slogan schützenswert. Hier ist das ganz gut erklärt: https://www.ra-plutte.de/rechtlicher-schutz-von-slogans/

Hier auch noch ein paar Beispiele:

https://www.slogans.de/magazine.php?Op=Article&Id=14

Es ist aber gar nicht mal so selten, dass geschützte Wortmarken, wie hier ein Slogan, dennoch genutzt werden. In den meisten Fällen ist das keine böse Absicht, sondern einfach Unwissenheit.