weiterbildung . Dienstwagen wird mir aufgezwungen geht das?
Ich soll nächste Woche zu einer Weiterbildung und mein Chef hat mir vorgeschrieben dort mit einem Dienstwagen hinzufahren.
Ich persönlich möchte aber lieber den Zug nehmen zu diesen Wetterverhältnissen , außerdem wäre ich mit dem Zug um 1 Stunde schneller am Ziel.
Nun macht mein Chef mir Probleme , wegen Versicherungstechnischen Gründen usw...
Das ist mir persönlich aber egal , ich würde trotzdem lieber den Zug nehmen und alles weitere wäre ja dann mein Problem.
Also kann mein Chef mir das Auto aufzwingen bzw mit Konsequenzen drohen ?
7 Antworten
Ist eure Firma groß genug um Reiserichtlinien aufgestellt zu haben? Da stünde das dann drin. Auch der Betriebsrat, falls vorhanden, kann eine Anlaufstelle sein. Ebenso deine Gewerkschaft, falls du Mitglied bist.
Gibt es keine Regelungen kann der Arbeitgeber sich auf den Kopf stellen - zur Arbeit morgens reist du ja auch nicht mit einem Dienstwagen an. Das ist deine Freizeit, diese Zeit bekommst du nicht vergütet. Wenn du also ebenso zum Lehrgang anreist, kannst du dein Verkehrsmittel ebenso frei wählen.
Wenn etwas passiert, ist es ein "Wegeunfall" also die Versicherung ist gegeben.
Wird dir die Anreisezeit gut geschrieben aber du musst dann den Dienstwagen nutzen, dann mach das doch. Fahre aber sooo rechtzeitig los, das du das in Ruhe bewerkstelligen kannst. Ich reise gerne auch entspannt einen Tag früher an und lasse meinen Arbeitgeber dann 1 Übernachtung im Hotel mehr bezahlen. Bei uns ist die Reisezeit Freizeit, deswegen greife ich zu dem Kompromiss und reise entspannt an.
Früher konnten wir auch den Privatwagen zur Anreise nutzen, bekamen die Reisezeit gut geschrieben und zusätzlich noch 0,30€/km. Aber diese Zeiten sind eindeutig vorbei. hach.. ;)
wegen Versicherungstechnischen Gründen ist ...
Quatsch, der Firmenwagen läuft über die Fa. er stellt die Fahrgelegenheit.
Den Zug braucht er nicht zahlen, das must dann selbst machen.
Nein, kann er nicht.. wenn die Witterungsverhältnisse schlecht sind und er Zug schneller ist, kannst du auch mit dem Zug fahren.
Die Wahl des Beförderungsmittel kann vom Dienstherren/Arbeitgeber vorgegeben werden.
Solltest du aber trotzdem ein anderes Mittel in Betracht ziehen, können die Reiskosten nicht erstattet werden.
Ja kann er, ist bei uns genauso. Der Dienstwagen ist meist günstiger. Ganz einfach :)