Chatverlauf als Beweis bei Strafverfahren?

3 Antworten

Dateien haben m.E. die gleiche Beweiskraft wie Dokumente, wenn sie einer Person zweifelsfrei zugeordnet werden können.

Nein. Beide werden wahrscheinlich eine Hausdurchsuchung oder ähnliches bekommen, und wenn dort was gefunden wird, werden die dafür bestraft. 

hilfebeziehung 
Fragesteller
 15.08.2016, 20:07

Habe morgen deswegen einen Termin bei der gerichtshilfe (Jugend) wie soll ich mich dazu aussern?  Außerdem liegt die tat schon fast ein Jahr zurück und ich weiss kaum was ich schrieb.


user6363  15.08.2016, 20:12
@hilfebeziehung

Nun, da du noch jugendlich bist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Einfach zugeben und die paar Sozialstunden in Kauf nehmen würde ich sagen. 

Es ist zumindest der begründete Tatverdacht .

user6363  15.08.2016, 20:12

Rischtig, dachte schon, niemand antwortet hier mal richtig.