Cannabis Konsum unter 18

7 Antworten

konsumieren darfst du, aber nur dann, wenn du juristisch gesehen nicht der besitzer des joints bist (also kumpel gibt dir die tüte, du ziehst und gibst sie an ihn zurück, OHNE dass erst eine dritte person mitraucht). könnte aber auch ne meldung an die führerscheinstelle geben und einen eintrag im (geheimen) register der polizei. und vorsicht: ist derjenige, der dir die drogen gegeben hat, schon volljährig, kann ihm eine üble geld- oder je nachdem auch eine haftstrafe drohen, weil das garnicht gern gesehen wird, wenn man drogen an minderjährige weitergibt (egal ob verschenken oder verkaufen).

Cyrx123  19.08.2018, 16:46

Es geht doch nicht um verschenken verkaufen etc. Das ist ja klar das es strafbar ist aber als minderjährige/r stoned zusein ohne was dabei zu haben.

Auch der Konsum hochprozentigen Alkohols ist bereits Minderjährigen erlaubt. Nur der Verkauf an Minderjährige ist verboten (der Besitz in diesem Fall nicht, da Alkohol ja eine legale Droge ist). Das diese Regelung verwirrend sein mag ist verständlich, jedoch erscheint sie etwas klarer, wenn man einen Blick ins deutsche Grundgesetz wirft. Zusammengefasst kann man sagen, dass dein Körper allein dir gehört. Es gibt ja auch kein Gesetz, dass man sich nicht selbst verletzen oder umbringen darf. Staatlich gesehen leben wir hier in der Überzeugung, dass niemand, weder Gesetz noch irgendeine Person dir vorschreiben kann, was du einnimmst oder deinem Körper zuführst. Dennoch entstehen für dich nach momentaner rechtlichen Regelung hohe Geldstrafen, falls in deiner Wohnung illegale Drogen geborgen werden.

Wenn Spuren dieser Droge in deinem Körper gefunden werden kann dir demnach nichts passieren. Da durch den Konsum von Rauschgift jedoch deine körperlichen Eigenschaften eingeschränkt sind, können hier ebenfalls Strafen drohen sobald du eine Gefahr für andere Personen darstellst, d.h. wenn du beispielsweise dabei im Straßenverkehr unterwegs bist.

Chibinobi 
Fragesteller
 17.04.2012, 17:04

Vielen Dank für die Antwort :)

aber nur MITrauchen im Sinne von einige Züge von dem Joint meines Kollegen, damit ich stoned werde, machen mich doch nicht direkt strafbar, weil ich ja nicht direkt im Besitz davon bin oder?

Hab da nämlich etwas gefunden was mich eigentlich ziemlich überrascht hat:

"Von Besitz im Sinne des BtMG spricht man erst, wenn das "tatsächliche Herrschaftsrecht auf eine gewisse Dauer ausgerichtet ist oder jedenfalls eine gewisse Zeit besteht" . Das kurzzeitige Ziehen an einem Joint genügt nicht, um sich strafbar zu machen!"

Q: http://www.123recht.net/Ist-Cannabis-erlaubt-__a138__p3.html

DerNutzer10000  17.04.2012, 17:29
@Chibinobi

Das stimmt schon. Wenn die Cannabis-Party deiner Kumpels also theoretisch mal von der Polizei gebangt wird, erwartet nur denjenigen von euch eine Strafe, der den anderen das Zeug zum Konsum zur Verfügung gestellt hat. Falls er dir was geschenkt hat und du angenommen hast, wird es auch für dich problematisch. Das "am Joint ziehen" kann wirklich nicht bestraft werden. In dem Text, den du da oben bereitgestellt hast, wird auf das "Herrschaftsrecht" hingewiesen. Das kann man sehr gut an einem einfacheren Beispiel erläutern. Stell dir vor, du bist zu Besuch im Haus eines Bekannten und nimmst einen Gegenstand an dich, zum Beispiel einen Dekogegenstand, ein Buch oder sonst irgendetwas. Bist du dann der Besitzer dieses Gegenstandes ? Nein. Du bist nichtmal der Besitzer, wenn dein Freund dir anbietet, diesen Gegenstand aufzuheben. Der bleibt nach wie vor er. Wenn er dir sagt, du sollst es mitnehmen und behalten und du willigst ein, ist es etwas anderes. Ab dann hast du die Herrschaft über den Gegenstand und alle damit verbundenen Rechte. Das Zerstören oder Beschädigen würde dann z.B. auch nichtmehr als Sachbeschädigung gelten. Ist das einigermaßen verständlich ?

Chibinobi 
Fragesteller
 17.04.2012, 17:38
@DerNutzer10000

Ja alles sehr gut verständlich und geklärt meinerseits, vielen Dank für die hilfreiche Antwort! :)

auch der konsum ist illegal!, doch wenn du das zeug erstmal in den venen hast, können sie dich dafür nicht mehr bestrafen.

In der Schweiz wird es zimlich locker gehandhabt, halt nach gesundem Menschenverstand. da wurde ich auch mal mit 17 erwischt, gab ne busse von 130 CHF und fertig.

In der schweiz ist es mitlerweile so das du nicht bekifft sein darfst wenn du auto fährst.....

mir ist aber auch aufgefallen das die Polizei nichts unternimmt wenn du schön etwas älter bist. Jugendliche werden da noch richtig gefilzt....

ob die illegalisierung gerechtfertigt ist oder nicht. Alkohol ist auf jedenfall schlimmer, auch wenn 90 % der heutigen Gesellschaft das gegenteil behauptet. Ich bin der meinung das es illegal bleiben soll! ich geh lieber zum dealer um die ecke als das der staat noch mit weiteren suchtmitteln geld verdient.

der genuss ist auch nicht legal ... allerdings kann der ja nur rückwirkend über blutproben o.ä. nachgewiesen werden, und da man nicht weiss ob du wirklich gekifft hast oder das zeug vielleicht nur durch was weiss ich .. rückstände am geldschein in dein blut gekommen sind oder so kannst du nicht bestraft werden. soviel dazu .. wenn du nun stoned erwischt wirst kriegst du keine strafe, stimmt. aber deine eltern werden benachrichtigt und solltest du in irgendeiner form am strassenverkehr teilgenommen haben ist dein führerschein weg und solltest du in irgendeiner form gearbeitet haben bist du entlassen bzw hast ne abmahnung .... also legs einfach nicht drauf an:)

Chibinobi 
Fragesteller
 17.04.2012, 16:38

Danke für die Antwort :)

Drauf anlegen möchte ich es ja nicht aber ich möchte mich nur rechtlich ein wenig schlau machen bevor noch irgendwas schlimmes passiert und ich keine Ahnung habe wie ich reagieren soll ^^

Egorythmia  17.04.2012, 16:39

Thc über rückstände am geld? Um wirklich etwas nachweisen zu können muss man schon wissentlich konsumieren. Außer man ist so angesoffen dass man den unterschied zwischen tabak und cannabis nicht merkt oder man irrtümlich hashbrownies mampft.

Besitz, Weitergabe, Verkauf, Erwerb und Produktion sind illegal. Und besitzen tut man schon etwas wenn man am Joint von jemand anderem zieht, da er es einem gewissermaßen schenkt. Somit macht er sich strafbar wegen weitergabe und besitz, und du dich nur wegen Besitz. Da macht es keinen Unterschied ob man minderjährig ist. Nur wenn der, der es dir gibt volljährig ist kann seine Strafe höher ausfallen.

Chibinobi 
Fragesteller
 17.04.2012, 16:46

Also hat das theoretisch keinen Sinn das der Konsum von Cannabis legal ist, da man es sowieso nicht konsumieren kann ohne gleich etwas illegales zu tun?

Egorythmia  17.04.2012, 16:49
@Chibinobi

Nicht wirklich. Ich bin kein Jurist, aber ich musste wegen Konsum eine Drogenberatung in Anspruch nehmen, und dort habe ich mit der Beraterin über meine Rechte gesprochen. In Österreich zum Beispiel darf jeder Cannabis anbauen und Samen sowie Stecklinge erwerben, nur dürfen die Pflanzen nicht blütefähig sein (das heißt dass sie noch zu jung sind um Blüten auszubilden). In Deutschland darf man weder Samen noch Stecklinge kaufen oder besitzen, geschweige denn anbauen.

LetsGoAndLearn  05.02.2015, 16:03
@Egorythmia

Also ich muss sagen, da ich selber ne anzeige hatte wegen bmg. Der bulle hat zu mir gesagt der KONSUM IST NICHT strafbar. Nur das andere halt bsp anbau besitz Ach so und nur weil du von nem kumpel nen joint bekommst heißt es noch lang nicht dass du in besitz warst oder der dir das gewissermaßen geschenkt hat. Also is das meiner meinung nach quatsch