Cannabis Konsum außerhalb der Arbeitszeit, ab und zu am Wochenende. Kann das Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben (Ausbildung)?

4 Antworten

Dein privates Vergnügen bleibt privat, solange es keine Auswirkung auf dein Arbeitsleben hat. Ein zufälliger Drogentest findet in der Regel nur dann statt wenn dein Ausbildungsbetrieb bereits negative Erfahrungen gemacht hat und dann darf es auch nicht einfach so passieren. 

Achte einfach darauf, dass du nicht stoned auf der Arbeit erscheinst. Elektriker leben gefährlich wenn sie keine Ahnung von Strom haben und abgedichtet an irgendwelchen Kabeln ziehen

Ich rauche nie vor Arbeitsbeginn oder dergleichen. Nur ab und zu Freitags oder Samstags. Mir würde gar nicht in den Sinn kommen, Stoned auf der Arbeit zu erscheinen.

@An0nym135

Das sagte ich auch immer und schwupps - passiert. Das blöde an Drogen ist, dass man es in der Regel immer weiter ausdehnt und du drehst dich einmal um und rauchst nach jeden Feierabend.

Es mag Leute geben die es tatsächlich auf die Wochenenden beschränken, dazu gehört ne Menge Selbstdisziplin. 

Unabhängig von einem Drogentest, der in deinem Ausbildungsvertrag oder auch in betrieblichen Richtlinien/Arbeitsanweisungen enthalten sein muss, würde ich dich sofort beurlauben, wenn ich davon Kenntnis bekommen würde.

Aufgrund der besonderen Gefahren bei Strom steht der Ausbilder bereits ohnne Drogen mit einem Bein im Gefängnis. Dein Drogenkonsum ist in diese Fall ein zusätzliches nicht kalkulierbares Risiko. Ich würde daraus alle arbeitsrechtlich möglichen Konsequenzen ziehen. Und dazu gehört eben auch zum einen den Azubi selbst, aber auch Kollegen vor möglichen körperlichen Schäden zu beschützen.

Du solltest dir ernsthaft überlegen, deine Kifferei an den Nagel zu hängen und mal erwachsen zu werden und dir überlegen, was du damit dir antust.

Eine Frage hätte ich da :) Würden Sie mich auch "beurlauben", wenn Sie Kenntnis davon bekommen hätten, dass ich am Wochenende ab und zu Alkohol trinke? (Was sehr, sehr viele junge Leute in meinem Alter tun [in Mengen] mich ausgeschlossen)

Ein Feierabendjoint oder ein Feierabendbier ist kein Unterschied. Also muss man einen nicht gleich beurlauben. Informieren sie sich bevor sie direkt so dumm handeln! 

Einen Test aus dem nichts heraus werden sie sicher nicht machen. Aber wenn sie es aus irgendwelchen gründen herausfinden würden. Dann könnte das Konsequenzen haben. Aber die meisten Interessiert das nicht groß, solange du nicht während dem Arbeiten bekifft bist.

Kommt halt auf den Ausbildner drauf an.

Bin halt bei ner Firma mit mehr als 1000 Mitarbeiter bin mir da nicht so sicher ob das ganz so locker gesehen wird.

Ich arbeite auch in einer Grossfirma und da interessiert es niemand aber das kann bei dir evtl schon anders sein.

Ja das kann durch aus passieren. 

Ob der Arbeitgeber oder der Gesetzgeber das in deinem Beruf problematich sieht hängt vom Gesetzt und/oder der Einstellung deines Arbeitsgeber ab.

Schau mal in deinem Arbetisvertrag ob du unangekündige Drogentest zugestimmt hast ;) Ansonsten muss der Drogentest angekündigt werden.