BvB - Maßnahme ,kein Kindergeld-Anspruch mehr.....!

1 Antwort

Wenn du jetzt schon durch das Jobcenter gefördert wirst,musst du dann deinen Aufhebungsbescheid des Kindergeldes in Kopie beim Jobcenter einreichen !

Bekommst du von der Agentur für Arbeit Leistungen und decken die dann deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht mehr ab,dann musst du einen ALG - 2 Antrag stellen oder einen Mietzuschuss nach dem SGB - ll,wenn du von einer ALG - 2 Aufstockung ausgeschlossen sein würdest.

Du musst dann an der Info des Jobcenters nur sagen,das du eine BvB - Maßnahme machst und dein Kindergeld ausgelaufen ist,was du jetzt aufstocken möchtest.

Lichtstrahl02 
Fragesteller
 13.12.2014, 10:30

Erstmal danke für deine recht aufschlussreiche Antwort. Ja, ich bekomme derzeit einen Mietzuschuss (ich wohne alleine)....

Ich hatte auch einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, aber der belief sich nun scheinbar nur auf die "Weiterbewilligung" für die Unterkunft & Heizung.....sprich diesen Mietzuschuss......

isomatte  13.12.2014, 12:12
@Lichtstrahl02

Das BvB - ist ja mit einer Ausbildung zu vergleichen,deshalb gab oder gibt es ja auch Kindergeld,wenn die Anspruchsvoraussetzung vorliegt !

Da es aber eine Art Ausbildung ist,wirst du sicher nach § 7 Abs.5 SGB - ll,keinen Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung haben,deshalb wurde dir auch nur dieser Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gezahlt.

Wenn jetzt dein Kindergeld nicht mehr gezahlt wird,steigen deine ungedeckten KDU - Kosten,die dann normalerweise ausgeglichen werden,denn dieser Mietzuschuss ist keine ALG - 2 Leistung,das ist eine eigenständige Zahlung,auch wenn sie beim Jobcenter beantragt wird.

Lichtstrahl02 
Fragesteller
 13.12.2014, 18:50
@isomatte

Ja,dieser Mietzuschuss wird dann wohl wegfallen und durch eine Leistung durch das ALG.2 aufgestockt? Habe ich das jetzt so richtig verstanden...?

isomatte  14.12.2014, 02:56
@Lichtstrahl02

Das kann ich dir so nicht sagen,weil mir nicht bekannt ist,wie deine BvB - Maßnahme beim Jobcenter eingestuft wird !

Wenn es aber so ist wie ich denke,das sie wie eine Ausbildung angesehen wird,dann wirst du keinen Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung haben,sondern nur auf diesen Mietzuschuss und der wird sich dann erhöhen,bis max.auf höhe der Warmmiete,mehr Anspruch würdest du nicht haben,weil dann der Leistungsausschluss des § 7 Abs.5 SGB - ll greifen würde.

Du kannst hier nur mal angeben,wie hoch und von wo du deine Leistungen bis jetzt bekommen hast und wie hoch deine Warmmiete ist.

Also getrennt angeben,was du für deine BvB - Maßnahme bekommst,was du bis jetzt an Mietzuschuss vom Jobcenter bekommen hast,ob du außer dem Kindergeld noch andere Einkommen hast / hattest und was du insgesamt für die Warmmiete zahlst.

Dann könnte man daraus evtl.sehen,ob der Leistungsausschluss des § 7 Abs.5 SGB - ll bei dir zutrifft oder nicht.