Bußgeldbescheid Widerspruch?

2 Antworten

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Der korrekte Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid heißt Einspruch und ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzulegen.

Ich vermute mal, im Bußgeldbescheid steht als Rechtsgrundlage § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II. Ich verstehe das so, dass du die Betriebskostenabrechnung zur Prüfung der Angemessenheit der KdU vorlegen musstest und dem nicht nachgekommen bist.

Dir wird also eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Bist du Vertreter deiner BG, kann man den Vorsatz schon allein aufgrund der Hinweise in jedem Bewilligungsformular annehmen, denn kurz vor der Unterschrift steht u.a. folgendes: Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus. Du kannst dich also als Vertreter der BG nicht auf einen sog. Tatbestandsirrtum (hier die Unkenntnis der Mitwirkungspflicht) berufen, der den Vorsatz entkräften würde.

Da du anscheinend schon länger ALG-II-Leistungen bekommst (folgere ich einfach mal aus deinen früheren Fragen), wird das Jobcenter davon ausgehen, dass du genau weißt, dass deine Angaben vollständig und korrekt sein müssen. Dazu kommt ja noch, dass du dieses Formular alle 6 Monate ausfüllen musst, also regelmäßig an deine Pflichten erinnert wirst. Außerdem wird dich das Jobcenter auch per Post um die Nachreichung der Unterlagen gebeten haben bzw. steht auch das als Hinweis im Formular bei den Fragen nach den Kosten der Unterkunft. Und daraus für dich als Vertreter der BG noch eine Fahrlässigkeit zu bauen, wird schon schwierig bis unmöglich.

Ich würde den Einspruch daher sein lassen, denn das Verfahren landet dann vor dem Amtsgericht und der Richter ist nicht an die ursprüngliche Geldbuße gebunden, er kann dich also auch zu einem höheren Betrag verurteilen. Sei lieber froh, dass das Strafverfahren eingestellt wurde, denn das hätte noch schlimmer enden können.

biege 
Fragesteller
 10.10.2013, 06:27

Dann werde ich eben zahlen. Danke für die Antwort. Ach ja, ich bin schon seit längerem kein Leistungsempfänger mehr. Ich habe auch meine gestellten Fragen mal Revue passieren lassen. Wie Du aus diesen ablesen willst, dass ich Leistung beziehe, ist mir ein Rätsel. Aber, naja!

Danke trotzdem.

adk710  10.10.2013, 17:58
@biege

Gern geschehen! Ich hab die Vermutung eigentlich nur auf deine Frage vom 15.10.2011 gestützt, in der du dich als "Aufstocker" geoutet hast. Ok, ist ja schon zwei Jahre her, muss ja nicht unbedingt heute noch so sein, geb ich zu... :-) Aber schön, dass du von Hartz IV weggekommen bist!

Zahlen ist glaube das Beste. Aber versuche es noch einmal mit Widerspruch