Geblitzt worden. Halter hat nach zwei Monaten den Anhörungsbogen erhalten ist aber nicht Fahrer gewesen. Wie stehen die Chancen auf Verjährung?

3 Antworten

Wenn der Anhörungsbogen mit normaler Post (nicht mit Einschreiben oder förmlicher Zustellung) gekommen ist (was üblich ist), dann kann das Nichtzurückschicken nicht sanktioniert werden. Es ist aber in der Tat geeignet, Zeit zu schinden.

Das beste für, was dann passieren kann, ist dass einfach ein Bußgeldbescheid gegen den Halter erlassen wird. Diesem muss dann nur fristgerecht innerhalb 2 Wochen widersprochen werden. Zur Wahrung der Frist ist keine Begründung nötig, die kann nachgereicht werden.

Die Begründung wäre dann "Ich bin gar nicht gefahren, das war mein Sohn" und käme, wenn die Sache gegen den Sohn leider verjährt ist.

 Wenn Papi die Anhörung mit der Angabe er sei nicht gefahren und der Aussageverweigerung nach §52 StPo zurückschickt, wird die Polizei versuchen den Fahrer zu ermitteln. Die Zeit ist denkbar knapp, allerdings ist es durchaus möglich, dass dann in der Nachbarschaft die Polizei auftaucht und eine Hausermittlung startet. Irgendwer wird Söhnchen auf den Fotos bestimmt erkennen. Möglicherweise schafft die Behörde es tatsächlich, dem Sohn noch rechtzeitig eine Anhörung zukommen zu lassen.

Nun ist es ja so, dass sobald der Bußgeldbescheid nicht innerhalb von
drei Monaten nach der Tat (also dem 15.12.) beim Fahrer ankommt (bzw.
der Anhörungsbogen mit korrekter Adresse des Fahrers was zu einer
verlängerung der Frist um weitere drei Monate führt
) die
Ordnungswidrigkeit verjährt.

Wird die Anhörung an den Fahrer mit einer falschen Adresse geschickt und geht dann an die Behörde zurück, wird diese die richtige Anschrift ermitteln. Die Ermittlung hemmt die Verjährung.

Ergo: Die Behörde muss bis zum 15.12.16 den Fahrer ermitteln und ihm eine Anhörung zukommen lassen.  Ab dem Datum der Anhörung beginnt die Verjährung neu zu laufen (3 Monate), welche wiederum durch eine Ermittlung der Anschrift gehemmt wird.

Mit der Aussageverweigerung nach §52 StPo läuft Papi aber trotzdem Gefahr, dass ihm ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

Wenn dein Vater die Zusammenarbeit verweigert, wird ihm ein Fahrtenbuch auferlegt. Um die Strafe kommt er auf diesem Wege allerdings herum.

TrudiMeier  16.11.2016, 12:54

Wobei dann eine Fahrtenbuchauflage seitens der Behörde auch wieder mit Kosten verbunden ist......